ROSA Wissen

Hier findest du Wissen zu Flucht, Rassismus, Unterstützung, queerfeministischen Perspektiven und Gesundheit. Wähle einen Themenbereich und öffne die Kapitel, die dich interessieren.

Flüchtling als juristischer Begriff

Den Begriff „Flüchtling“ verwendet ROSA ausschließlich, wenn es um den gesetzlichen Aufenthaltsstatus geht, denn er ist ein völkerrechtlich definierter Begriff. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (Artikel 1 A, Absatz 2) gilt als Flüchtling:

„…eine Person, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“

Diese Definition bildet bis heute die Grundlage des internationalen Flüchtlingsschutzes. Menschen, die vor Krieg, Armut oder Umweltkatastrophen fliehen, fallen nicht automatisch unter diese Definition, können aber subsidiären Schutz oder humanitären Aufenthalt erhalten.

Viele Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wie zum Beispiel Vergewaltigung, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung (FGM/C), häusliche Gewalt, „Ehrenmorde“ oder Gewalt gegen queere Menschen werden unter den Begriff der „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ gefasst. Der UNHCR (der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) hat in seinen sogenannten Gender Guidelines klargestellt, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine Form der Verfolgung darstellen kann, die einen Anspruch auf internationalen Schutz begründet. Auch die EU-Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschlechtsspezifische Aspekte bei der Prüfung von Asylanträgen zu berücksichtigen.

UNHCR. The 1951 Refugee Convention. United Nations High Commissioner for Refugees. The 1951 Refugee Convention | UNHCR US

UNHCR (2002). Guidelines on International Protection No. 1: Gender-Related Persecution within the Context of Article 1A of the 1951 Convention and/or its 1967 Protocol relating to the Status of Refugees. United Nations High Commissioner for Refugees. Guidelines on International Protection No. 1: Gender-Related Persecution within the context of Article 1A(2) of the 1951 Convention and/or its 1967 Protocol relating to the Status of Refugees (HCR/GIP/02/01) | UNHCR

Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU). Informationsverbund Asyl & Migration. Informationsverbund Asyl & Migration – Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU)

Geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund in Deutschland

Im Jahr 2020 stellten rund 43.000 Frauen und Mädchen Asylerstanträge in Deutschland, überwiegend aus Ländern mit besonders starken patriarchalen Strukturen und einem hohen Gewaltpotenzial gegen Frauen und LSBTQI*-Personen. Geschlechtsspezifische Verfolgung gilt mittlerweile als legitimer Fluchtgrund, doch in der Praxis erhalten betroffene Personen häufig nur unzureichenden Schutz, da viele sich nicht ausreichend über ihre Rechte im Asylverfahren bewusst sind oder Schwierigkeiten haben, diese durchzusetzen.

Der rechtliche Rahmen für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Verfolgung im Asylverfahren stützt sich auf nationale und europäische Gesetze sowie internationale Abkommen. In Europa beinhalten die Charta der Grundrechte der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Qualifikationsrichtlinie Standards für den Schutz von Geflüchteten, einschließlich der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolgung. Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten nach der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) als besonders schutzbedürftige Personen.

2005 verbesserte sich die rechtliche Situation in Deutschland durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, das geschlechtsspezifische Verfolgung ausdrücklich als Fluchtgrund anerkannte und klarstellte, dass Verfolgung auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen kann. In diesem Umschwung wurden gezielte Sonderbeauftragte vom Bamf (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) geschult für die Begleitung der Asylverfahren. Das deutsche Asylgesetz und das Aufenthaltsgesetz garantieren damit Schutz vor Verfolgung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Identität. Darüber hinaus fordert die Istanbul-Konvention (ein internationaler Vertrag zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen), die seit 2018 in Deutschland gilt, umfassende Schutzmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen.

Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, Asylverfahren geschlechtersensibel zu gestalten, insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie unbegleitete Minderjährige oder Opfer von Menschenhandel. Dies umfasst auch eine gezielte Beratung durch spezialisierte Stellen und den Einsatz von Sonderbeauftragten, welche die spezifischen Bedürfnisse von betroffenen Personen berücksichtigen.

Trotz dieser rechtlichen Vorgaben erhalten von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffene Menschen in Deutschland oft keinen Aufenthaltsstatus. Im Jahr 2020 lag die Anerkennungsquote von Asylanträgen aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung bei lediglich 2,2 % bei weiblichen Antragstellenden. Dies liegt unter anderem an der besonderen Herausforderung, die geschlechtsspezifische Verfolgung nachzuweisen. Das biologische Geschlecht oder die Geschlechtsidentität reicht als Verfolgungsgrund nicht aus, sondern es muss zusätzlich die individuelle Verfolgung wegen des Geschlechts nachgewiesen werden. Eine zentrale Herausforderung im Asylverfahren ist es, die geschlechtsspezifische Verfolgung nachzuweisen und dafür Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen selbstständig vortragen zu müssen. Insgesamt zeigt sich auch, dass von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene im Asylverfahren häufig nicht ausreichend als solche erkannt werden oder auf strukturelle Hürden stoßen, die es ihnen erheblich erschweren, ihre Rechte und besonderen Schutzbedarfe geltend zu machen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährt Antragstellerinnen die Möglichkeit, von weiblichen Mitarbeitenden angehört zu werden, und bietet auf Nachfrage Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung an. Schutzsuchende aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung können vor der Anhörung angeben, welches Geschlecht oder welche Geschlechtsidentität die anhörende, entscheidende oder dolmetschende Person haben sollte, um sich sicherer zu fühlen. Dennoch bleibt es an den Betroffenen, die Beweise für ihre Verfolgung selbst zu erbringen, was eine hohe emotionale Belastung darstellt.

Eine zusätzliche Schwierigkeit stellt die „innerstaatliche Fluchtalternative“ dar, bei der behauptet wird, dass in bestimmten Regionen des Herkunftslandes ein sicherer Aufenthalt möglich sei. Diese Argumentation kann dazu führen, dass der Schutzanspruch abgelehnt wird, obwohl die Gefahr für die betroffene Person weiterhin besteht.

Zudem bestehen strukturelle Defizite im Asylverfahren, darunter die mangelhafte Identifikation von Personen, die möglicherweise von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffen sind und deshalb Anspruch auf die Beratung mit Sonderbeauftragten haben. Außerdem ist die Aufklärung über die Rechte und den Verfahrensablauf unzureichend.

Insgesamt ist festzustellen, dass von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffene Personen im Asylverfahren nicht ausreichend erkannt werden bzw. sie Hürden gegenüberstehen, die eine Geltendmachung ihrer Bedürfnisse und Rechte erheblich erschweren. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, um geflüchtete Frauen und queere Menschen, die geschlechtsspezifische Verfolgung erfahren haben, im deutschen Asylsystem besser zu unterstützen. Im Flüchtlingsrecht sowie in der Entscheidungspraxis braucht es einen Wandel hin zu einer adäquaten Berücksichtigung der Diversität von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt als Fluchtgrund. Neben einer gesetzlichen Anpassung ist auch eine Sensibilisierung der verantwortlichen Behörden und eine konsequente Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit notwendig. Geschlechtsspezifische Verfolgung wird im bestehenden patriarchalen System weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt, und notwendige strukturelle Veränderungen bleiben begrenzt.

Der Paritätische Gesamtverband (2022). Geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren. https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/geschlechtsspezifische-verfolgung-2022_aufl2.pdf

Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU). Informationsverbund Asyl & Migration. Informationsverbund Asyl & Migration – Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU)

Council of Europe. Istanbul Convention: About the Convention. About the Convention – Istanbul Convention Action against violence against women and domestic violence

Warum ROSA „Geflüchtete“ sagt

Nur wenn es um den rechtlichen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention geht, wird der Begriff „Flüchtling“ weiterhin verwendet, da er dort eine juristische Bedeutung hat. In allen anderen Zusammenhängen steht geflüchteter Mensch für eine Sprache der Menschlichkeit, Würde und Solidarität, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus.

ROSA verwendet den Begriff Geflüchtete anstelle von „Flüchtling“, wenn es um Menschen geht, die über Ländergrenzen hinweg fliehen. Die Endung „-ling“ hat im Deutschen häufig einen verniedlichenden oder abwertenden Beiklang (ähnlich wie bei Wörtern wie Schützling oder Neuling) und kann dadurch distanzierend oder herabsetzend wirken. Aus diesem Grund bevorzugen wir den Begriff Geflüchtete, der neutraler, wertschätzender und menschenzentrierter ist.

Darüber hinaus hat der Ausdruck „Flüchtling“ im öffentlichen Diskurs oft eine negative oder stigmatisierende Konnotation angenommen, da er in politischen und medialen Zusammenhängen häufig mit Themen wie Überforderung oder Bedrohung verknüpft wurde.

Die Verwendung des Begriffs Geflüchtete macht deutlich, dass viele Menschen auf der Flucht sind, ohne rechtlich als Flüchtlinge anerkannt zu sein. Dennoch haben sie häufig ähnliche Erfahrungen gemacht und mussten ihr Herkunftsland verlassen, um sich selbst und ihre Familien zu schützen. Diese Menschen werden in der politischen und rechtlichen Sprache häufig nicht mitgedacht, weil nur jene berücksichtigt werden, die in eine der fünf Kategorien der Flüchtlingskonvention fallen. Dabei sind Lebensumstände vielschichtig und rechtliche Auslegungsspielräume werden politisch genutzt, um Schutz zu begrenzen.

ROSA setzt sich für eine feministische und solidarische Perspektive auf Flucht und Migration ein. Feminismus bekämpft das Patriarchat, das Menschen nach äußeren Merkmalen hierarchisiert und alle, die nicht cis-männlich, nicht behindert und weiß sind, in unterschiedlichem Maße abwertet und unterdrückt. In einer feministischen Welt sind alle Menschen gleich viel wert, haben das Recht zu fliehen, wohin sie möchten, und sollen in Notlagen Unterstützung und Schutz erfahren. Solidarität bedeutet, nicht nach rechtlichem Status zu sortieren, sondern die Menschlichkeit und Würde jedes einzelnen Menschen anzuerkennen und zu wahren.

Kolonialismus

Der Kolonialismus war eine Epoche, die vom Ende des 15. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts reichte. Vor 500 Jahren begannen die Europäer*innen, sich durch Kolonialisierung und Landnahme unter Anwendung von Gewalt und Ausbeutung in der Welt auszubreiten. In ihrer Vorstellung waren sie der indigenen Bevölkerung aufgrund von physischen und/oder kulturellen Merkmalen, der Herkunft und/oder Nationalität übergeordnet (Rassismus). Sie begründeten die geschaffenen Machtverhältnisse, den Kolonialismus, die Versklavung und die Ausbeutung mit ihrem rassistischen Überlegenheitsdenken sowie ihrer Pflicht, als weiße die Indigenen zu zivilisieren und damit Entwicklung voranzutreiben. Die Kolonialmächte beuteten die Rohstoffe der Kolonien, sowie die Menschen als Arbeitskräfte gewaltsam aus und zerstörten dabei die bestehenden ökonomischen und gesellschaftlichen Lebensweisen. Zum Anderen wollten sie den Menschen im globalen Süden auch bewusst ihre eurozentrischen Kulturen und Religionen aufdrängen. Dies zeigte sich zum Beispiel durch den Zwang zur Benutzung von der Sprache der Kolonialmächte und der Entsendung von Missionaren, um die Bevölkerung zu verchristlichen. In dieser Epoche fanden zahlreiche Gewalttaten, wie Landraube und Auslöschungen ganzer Bevölkerungsgruppen statt. Gewalt, Brutalität und Grausamkeit waren elementare Bestandteile des europäischen Kolonialismus! Die Zerstörung von kollektiven Strukturen sowie die beständige Ausbeutung und die Privatisierung von Gemeingütern führten zu einem Wohlstand im Westen, der die Voraussetzung für die Industrialisierung war, wodurch eine Vormachtstellung Europas begann.

glokal e.V. (2017): Willkommen ohne Paternalismus. Hilfe und Solidarität in der Unterstützungsarbeit.

Houben, Vincent; Rehbein, Boike (2022): Die globalisierte Welt. Genese, Struktur und Zusammenhänge. 1. Auflage. Konstanz: UTB.

Neokolonialismus

Der Neokolonialismus beschreibt die Beziehung zwischen den Staaten nach der Kolonialzeit. Nach dem Gewinn der Unabhängigkeit waren die ehemaligen Kolonien auf wirtschaftliche Unterstützung angewiesen. Neokolonialismus steht für eine Politik der mächtigen Staaten, die sich um eine wirtschaftliche Vorherrschaft in einem Gebiet souveräner Staaten bemüht. Im Mittelpunkt steht die Macht des globalen Nordens über internationale Ressourcen durch die Kontrolle der Märkte und des Geldes.

Neokolonialismus führt zu Hierarchie- und Machtverhältnissen, die rassistisch, kolonial und klassistisch begründbar sind. Rohstoffe und deren Gewinnung sowie einfachste Verarbeitungsprozesse mittels preiswerter Arbeitskräfte werden aus dem globalen Süden für wenig Geld erworben; daraus werden im globalen Norden hochwertige und teure Produkte mithilfe von Fachkräften und modernen Technologien hergestellt. Der Neokolonialismus wird durch den Kapitalismus, die Globalisierung und die Verbreitung westlicher Werte und Denkweisen vorangetrieben. Aus den ehemaligen Kolonialmächten konnten sich so reiche Industrienationen entwickeln, die zur Sicherung ihrer Vormachtstellung nicht mehr andere Länder erobern, sondern von deren wirtschaftlicher Abhängigkeit profitieren.

Ziai, Aram (2020): Neokolonialismus in der globalisierten Ökonomie des 21. Jahrhunderts – Ein Überblick. Momentum Quarterly 9 (3): 128–140.

Laing, Lorenz Narku (2022): 2 Postkolonialismus und Rassismuskritik als Methode. In: Lorenz Narku Laing (Hg.): Politischer Rassismus in der post-homogenen Gesellschaft, Bd. 44. Bielefeld: transcript Verlag (Postcolonial Studies), S. 13–88.

Verantwortung des globalen Nordens für Fluchtursachen

Auch zukünftig wird die Weltgemeinschaft mit unzähligen Problemen wie Natur-, Hunger- und Umweltkatastrophen, Bürgerkriegen und globalen Krankheiten konfrontiert sein. Dies wird auch weiterhin dazu führen, dass viele Menschen ihre Heimat verlassen und sich als Flüchtende auf den Weg nach Europa machen. Fraglich ist, ob Menschen aus dem globalen Norden, die selbst keine Fluchterfahrungen haben, in Ländern an der europäischen Außengrenze zur Unterstützung von flüchtenden Menschen beitragen können und sollten oder ob sie sich auf eine Reduzierung dieser globalen Probleme und auf eine Verbesserung der Flüchtlingspolitik konzentrieren sollten.

Der globale Norden hat eine historische und anhaltende Verantwortung für die Entstehung der strukturellen Ursachen von Flucht. Über Jahrhunderte hinweg nutzten europäische Staaten Kolonien zur wirtschaftlichen Ausbeutung von Rohstoffen und Menschen. Dabei wurden gewachsene gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen im globalen Süden zerstört. Die daraus resultierende Ungleichheit bildet bis heute die Grundlage für globale Abhängigkeiten. Der durch die Kolonialzeit ermöglichte Reichtum des Nordens basierte auf systematischer Ausbeutung und legte den Grundstein für die Industrialisierung sowie die Vormachtstellung Europas. Die so geschaffene Kluft zwischen dem globalen Norden und Süden besteht bis heute fort und zeigt sich unter anderem in der wirtschaftlichen Abhängigkeit vieler Länder des globalen Südens.

Die Ausbeutung der Ressourcen durch den Import günstiger Rohstoffe aus Ländern des globalen Südens findet seit der Kolonialzeit bis heute statt. Ohne die Ausbeutung der Arbeitskräfte und der Ressourcen des globalen Südens, wären die im globalen Norden produzierten Produkte erheblich teurer. Sie könnten nicht mit den gleichen hohen Gewinnen auf dem Weltmarkt veräußert werden. Es sind daher immer noch Auswirkungen des Kolonialismus, die zur wirtschaftlichen Abhängigkeit des globalen Südes von den Industrienationen führen.

Menschen, die im globalen Süden leben, haben daher schon strukturell nicht die gleiche Möglichkeit am Wohlstand der Welt teilzuhaben. Die schlechte Wirtschaftslage ihrer Herkunftsstaaten führt zu Armut, Gewalt und Perspektivlosigkeit. Das befördert Bürgerkriege, Mangelernährung, Umweltzerstörungen und (rassistische) Verfolgung. Dieser Zustand treibt nicht nur die Menschen in die Flucht, deren Gesundheit und Leben aktuell bedroht sind, sondern auch solche, die für sich und ihre Kinder in ihrem Land keine Perspektive auf ein besseres Leben sehen. Der vom Westen geschaffene Wirtschaftsimperialismus verursacht daher „Wirtschaftsflüchtlinge“.

Zusätzlich verschlechtern sich die Lebensbedingungen durch die stetige Klimaerwärmung und die zunehmenden Umweltkatastrophen im globalen Süden. Während die Menschen und Länder des globalen Nordens durch den überproportionalen Ausstoß an Treibhausgasen Hauptverursacher der Klimakrise sind, sind die Menschen aus dem globalen Süden umgekehrt proportional von der Klimakrise betroffen insbesondere, weil nicht genug Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Immer mehr Regionen der Erde werden unbewohnbar, sodass die Menschen aus diesen Regionen fliehen müssen.

Auch zu den durch Kriege und bewaffnete Auseinandersetzung bedingten Fluchtursachen tragen westliche Industrienationen bei. Die Ausrüstung mit Waffen und anderem Kriegsmaterial stammt überwiegend aus westlichen Industrienationen, wobei Deutschland 2015 der weltweit drittgrößte Waffenexporteur war. So profitieren die westlichen Länder von den bewaffneten Konflikten und Kriegen und tragen dazu bei, dass Konflikte gewalttätiger werden und länger andauern und sich deshalb mehr Menschen auf die Flucht begeben.

Durch die europäische Wirtschaftspolitik sowie die Kapitalisierung und Globalisierung der Landwirtschaft steigt die Zahl der Menschen in Afrika, die keinen Zugang zu genügend Nahrungsmittel haben, oder die Preise dafür nicht mehr aufbringen können. Das liegt vor allem an den immensen Subventionen, mit denen vor allem die Produktion von Getreide und zunehmend auch von Geflügelfleisch in Europa und den USA unterstützt wird und die zu einem starken Rückgang von einheimischen Produkten führte, denn regionale Produkte, vor allem aus kleinbäuerlichen Betrieben, können dann nicht mehr konkurrenzfähig angeboten werden. Ein weiterer Grund ist das sogenannte Landgrabbing. Der Begriff beschreibt das Aufkaufen großer Flächen Ackerland durch Großkonzerne. Die Menschen vor Ort verlieren dadurch häufig ihre Arbeit oder können nur unter schlechteren Bedingungen weiterarbeiten.

Die Perspektivlosigkeit im eigenen Land gepaart mit der Hoffnung auf ein besseres Leben im globalen Norden führen häufig zur Flucht. Zur Perspektivlosigkeit im eigenen Land und zu der Hoffnung, im globalen Norden sei alles besser, tragen auch die durch den Kolonialismus bedingten Zerstörungen der Wissens- und Glaubenssysteme im eigenen Land bei. Zudem werden heute Wirtschafts- und Wissenssysteme sowie Lebensweisen an einem westlichen Standard gemessen. Der globale Norden gilt als Maßstab für eine fortschrittliche Zivilisation, während Gesellschaften des globalen Südens weiterhin als dem globalen Norden unterlegen betrachtet werden.

Der globale Norden ist verantwortlich für die beschriebenen neokolonialen und kapitalistischen Entwicklungen. Flucht und Migration sind Folgen dieser Strukturen. Da die Staaten des globalen Nordens für viele Fluchtursachen (mit)verantworlich sind und weiterhin den globalen Süden ausbeuten und bestehende Ungleichheiten aufrechterhalten, ist die rechtmäßige Ressourcenverteilung eine Aufgabe, die vom globalen Norden übernommen werden muss, wenn dieser glaubhaft für die Einhaltung der Menschenrechte plädieren will.

Bliss, Frank (2021): Armutsbekämpfung durch Entwicklungszusammenarbeit. Anspruch – Wirklichkeit – Perspektiven. Wiesbaden: Springer VS.

Houben, Vincent; Rehbein, Boike (2022): Die globalisierte Welt. Genese, Struktur und Zusammenhänge. 1. Auflage. Konstanz: UTB.

glokal e.V. (2013): Mit kolonialen Grüßen … Berichte und Erzählungen von Auslandsaufenthalten rassismuskritisch betrachtet.

glokal e.V. (2017): Willkommen ohne Paternalismus. Hilfe und Solidarität in der Unterstützungs arbeit.

White Saviorism

White Saviorism ist ein Begriff, der von Teju Cole geprägt worden ist und beschreibt ein Phänomen, bei dem weiße Menschen aus westlichen Kulturen das Gefühl haben sie müssten in ärmere Länder reisen, um die Menschen vor Ort zu „retten“. Das kann z.B. in Form von Entwicklungsarbeit stattfinden. Das Problem hierbei ist nicht der Wille helfen zu wollen, sondern, dass dieses Helfen häufig ohne kritische (Selbst-)reflexion von Macht- und Hierarchiegefällen, Ursachen für Missstände, Diskriminierungsstrukturen und Kolonialismus stattfindet. Daraus resultiert oftmals das Bild der mitleiderregenden Bevölkerung, was wiederum ein Machtverhältnis aufbaut, das zu neokolonialen Strukturen führt. Verstehen sich die Mitglieder westlicher NGOs als „Helfende“ und die Geflüchteten als „Opfer“ oder „Hilfsbedürftige“ werden Machtstrukturen erzeugt.

Weiße Europäer*innen haben sich auch in der Kolonialzeit als „rettende Helfer*innen“ verstanden und nehmen sich oft immer noch selbst als solche wahr. Sie hatten und haben häufig immer noch die neokoloniale Überzeugung, selber zu wissen, wie man „richtig“ lebt und sich verhält. Europäische Lebens-, Handlungs- und Denkweisen sowie westliche Normen und Werte dienten unhinterfragt als Maßstab. Sie stellten Menschen im globalen Süden als unterentwickelt dar.

Auch in der Arbeit von NGOs erfolgt oft eine Unterteilung in die westlichen, ”entwickelten und gebildeten” Menschen und „die Anderen“ (othering), die als “unterentwickelt, faul und ungebildet” eingeordnet werden. Die Aufteilung in „Helfende“ und „Hilfsbedürftige“ schafft ein klares Über-Unterordnungsverhältnis und erhöht das Selbstwertgefühl der Freiwilligen. Sie gehen davon aus, dass sie die Bedürfnisse von Menschen auf der Flucht einschätzen können und die Verantwortung für deren Hilfe haben. Sie halten sich damit bewusst oder unbewusst für überlegen. Schon das Konzept den „Anderen helfen zu können“ ist durchzogen von Paternalismus und imperialistischen Denkmustern. Deshalb muss die eigene Absicht bei der Arbeit in ärmeren Ländern und bei der Arbeit mit von Rassismus betroffenen Menschen immer wieder kritisch reflektiert werden.

Feuer & Brot: White Saviorism – Warum gut gemeint oft nicht hilfreich ist: #45 White Saviorism – Warum gut gemeint oft nicht hilfreich ist — Feuer & Brot

Amnesty. „Struktureller Rassismus und White Savior Compley“, 8. Dezember 2021. https://www.amnesty.de/allgemein/termine/struktureller-rassismus-und-white-savior-complex#:~:text=.

White Charity. Schwarzsein und Weißsein auf Spendenplakaten. https://www.whitecharity.de/de/home/

Anderson, Kristina R.; Knee, Eric; Mowatt, Rasul (2021): Leisure and the “White-Savior Indus trial Complex”. Journal of Leisure Research 52 (5): 531–550.

Dittmer, Cordula (2018): Dekoloniale und Postkoloniale Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung. Verortungen in einem ambivalenten Diskursraum. In: Cordula Dittmer (Hg.): Dekoloniale und Postkoloniale Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung. Baden-Baden: Nomos, S. 7–24.

Schillinger, Sarah (2017): Freiwilligenarbeit mit Geflüchteten in der Schweiz: Aktuelle Dynamiken, Fallstricke und Potenziale. In: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK (Hg.): Flüchten – ankommen – teilhaben. Zürich: Seismo (Gesundheit und Integration – Beiträge aus Theorie und Praxis, 12), S. 198–211.

Vulnerabilität und Agency

Die Konzepte Vulnerabilität (Verletzlichkeit) und Agency (Handlungsmacht) spielen eine zentrale Rolle in der öffentlichen Darstellung geflüchteter Menschen. Insbesondere im europäischen Migrationsdiskurs hat sich ein Narrativ etabliert, das Frauen primär als besonders schutzbedürftig, passiv und hilflos konstruiert. Im Gegensatz dazu werden geflüchtete Männer häufig als selbstbestimmt, handlungsfähig und teilweise sogar als potenziell gefährlich oder aggressiv dargestellt. Diese geschlechtlich codierten Bilder sind nicht neutral, sondern Ausdruck eines (neo-)kolonialen, rassistischen und sexistischen Diskurses, der Hierarchien zwischen „schutzwürdigen“ und „nicht schutzwürdigen“ Personen produziert.

Der sogenannte Vulnerabilitätsdiskurs basiert häufig auf der Annahme einer inhärenten, also angeborenen, Verletzlichkeit beispielsweise aufgrund des Geschlechts. Geflüchtete Frauen erscheinen in diesem Verständnis als Opfer patriarchaler Gesellschaften, als Menschen ohne eigene Handlungsmacht, die gerettet werden müssen. Diese Perspektive blendet jedoch aus, dass Vulnerabilität nicht nur individuell oder biologisch begründet ist, sondern wesentlich durch strukturelle und systemische Bedingungen erzeugt wird. Camps, restriktive Asylsysteme, Pushbacks, fehlende medizinische Versorgung oder geschlechtsspezifische Gewalt sind keine natürlichen Gegebenheiten, sondern Resultate politischer Entscheidungen und globaler Machtverhältnisse. Verletzlichkeit entsteht somit nicht primär „weil jemand eine Frau ist“, sondern weil Menschen in patriarchalen und rassistischen Strukturen leben, die bestimmte Gruppen besonders gefährden.

Problematisch wird der Vulnerabilitätsdiskurs vor allem dann, wenn er mit einem impliziten Verlust von Agency (Handlungsmacht) einhergeht. Wenn geflüchtete Frauen ausschließlich als vulnerabel dargestellt werden, geraten ihre Widerstandsfähigkeit, ihre strategischen Entscheidungen und ihre Handlungsmacht aus dem Blick. Flucht selbst ist jedoch ein zutiefst aktiver, oft mutiger Akt, eine Entscheidung, die enorme Risiken, Planung und Durchhaltevermögen erfordert. Auch im Kontext von Gewalt und Entrechtung entwickeln Menschen Strategien des Überlebens, der Selbstorganisation und des Widerstands. Agency bedeutet in diesem Zusammenhang nicht Abwesenheit von Verletzlichkeit, sondern die Fähigkeit, trotz verletzlicher Bedingungen zu handeln. Menschen können gleichzeitig verletzlich und handlungsfähig sein.

Auch in der Kommunikation von Nichtregierungsorganisationen zeigt sich dieses Spannungsfeld um die Verwendung des Begriffs Vulnerabilität. Die Betonung von Vulnerabilität kann strategisch sinnvoll sein, etwa um auf Missstände aufmerksam zu machen oder Ressourcen zu mobilisieren. Gleichzeitig besteht die Gefahr, stereotype Opferbilder zu reproduzieren und damit disempowernd zu wirken. Eine reflektierte Praxis sollte daher strukturelle Ursachen benennen, unterschiedliche Formen von Vulnerabilität unterscheiden und gleichzeitig Agency sichtbar machen. Das bedeutet auch, geflüchtete FLINTA* nicht nur als Adressatinnen von Hilfe, sondern als politische Subjekte und Expert*innen ihrer eigenen Lebensrealitäten ernst zu nehmen.

Alle Menschen auf der Flucht sind in gewisser Weise vulnerabel, wenngleich auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Ausmaß. Eine feministische Darstellung sollte daher sowohl die besonderen geschlechtsspezifischen Risiken benennen als auch die Handlungsmacht und Widerstandspotenziale der Betroffenen sichtbar machen. Nur so lässt sich vermeiden, dass gut gemeinte Schutzdiskurse ungewollt zur Reproduktion kolonialer und paternalistischer Machtverhältnisse beitragen.

Butler, Judith (2016): Rethinking Vulnerability and Resistance. In: Butler, Judith / Gambetti, Zeynep / Sabsay, Leticia (Hg.): Vulnerability in Resistance. Durham & London: Duke University Press, S. 12–27.

Freedman, Jane (2019): The Uses and Abuses of “Vulnerability” in EU Asylum and Refugee Protection: Protecting Women or Reducing Autonomy? In: Papeles del CEIC, 2019(1), S. 1–15.

Gilodi, Amalia / Albert, Isabelle / Nienaber, Birte (2022): Vulnerability in the Context of Migration: A Critical Overview and a New Conceptual Model. In: Human Arenas, S. 1–21.

Hess, Sabine / Elle, Johanna / Hänsel, Valeria (2022): Dangerous Men and Suffering Women? Entanglements and Articulations of Gender in the European Border Regime. In: Hänsel, Valeria / Heyer, Katharina / Schmidt-Sembdner, Miriam / Schwarz, N. V. (Hg.): Von Moria bis Hanau: Brutalisierung und Widerstand, Grenzregime. Hamburg: Assoziation A, S. 360–383.

Turner, Lewis (2021): The Politics of Labeling Refugee Men as “Vulnerable”. In: Social Politics, 28(1), S. 1–23.

Postkolonialismus

Postkolonialismus ist eine eigene Wissenschaftsrichtung, die sich mit der kolonialen Praxis, ihren Grundlagen, ihren Folgen und ihren Langzeitauswirkungen auseinandersetzt. Der Begriff Postkolonialismus kann also als eine Anregung zu einem kritischen Diskurs über die Auswirkungen des Kolonialismus verstanden werden. Die postkolonialen Studien untersuchen neokoloniale Denkweisen und Machtverhältnisse nicht nur, sondern distanzieren sich zusätzlich eindeutig vom Kolonialismus und bekämpfen seine bis heute bestehenden Auswirkungen. Erste postkoloniale Studien entstanden bereits mit der formalen Entkolonialisierung, also der rechtlich-politischen Beendigung kolonialer Herrschaft. Hintergrund war das Überdenken traditioneller westlicher Konzepte zu Macht, Subjektivität und Widerstand sowie die in diesem Zusammenhang geführten antikolonialen Diskurse zu Ethnie, Kultur, Sprache und Klasse. Der Postkolonialismus entwickelte sich als Theorie dann vor allem in den 1970er Jahren.

Der Postkolonialismus kritisiert die bis heute bestehenden verschiedenen (subtilen) Formen neokolonialer Herrschaft. Er widmet sich der Frage, wie eine vollständige Entkolonialisierung gelingen und es zu einer Gleichberechtigung und Unabhängigkeit aller Menschen und Staaten kommen kann.

Castro Varela, María do Mar; Dhawan, Nikita (2020): Postkoloniale Theorie. Eine kritische Einführung. 3. Auflage. Bielefeld: transcript Verlag.

Laing, Lorenz Narku (2022): Postkolonialismus und Rassismuskritik als Methode. In: Lorenz Narku Laing (Hg.): Politischer Rassismus in der post-homogenen Gesellschaft, Bd. 44. Bielefeld: transcript Verlag (Postcolonial Studies), S. 13–88.

Mauer, Heike; Leinius, Johanna (2020): Intersektionalität und Postkolonialität, Kritische feministische Perspektiven auf Politik und Macht. Berlin: Verlag Barbara Budrich.

Dekolonisation/Dekolonisierung

Dekolonisation beschreibt zum einen den Prozess der Befreiung von allen Abhängigkeiten von Kolonialmächten gegenüber der unterdrückten Bevölkerung bzw. ehemaligen Kolonie. Zum anderen wird der Begriff auch für eine Dekolonisierung des Denkens verwendet, also um Alltagsrassismus, Macht- und Hierarchiegefälle und rassistische Strukturverhältnisse aufzudecken, die teilweise mit der Kolonialzeit zusammenhängen. Es geht also darum, den verinnerlichten Rassismus aufzuarbeiten und sichtbar zu machen.

Dittmer, Cordula (2018): Dekoloniale und Postkoloniale Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung. Verortungen in einem ambivalenten Diskursraum. In: Cordula Dittmer (Hg.): Dekoloniale und Postkoloniale Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung. Baden-Baden: Nomos, S. 7–24.

Rassismus

Rassismus ist eine Form der Diskriminierung. Menschen werden aufgrund äußerer Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Sprache, ihres Namens oder ihrer Haare abgewertet, ausgegrenzt und benachteiligt. Rassismus basiert auf der – mittlerweile wissenschaftlich widerlegten – Vorstellung, dass es unterschiedliche „Rassen“ von Menschen gebe, die in einer bestimmten Ordnung oder Hierarchie stünden. Diese Konstruktion von „Rassen“ wurde erfunden, um bestimmte Gruppen zu unterdrücken und andere zu erhöhen. Dabei werden den konstruierten Gruppen pauschal bestimmte Charaktereigenschaften und Wesenszüge zugeschrieben. Die eigene Gruppe wird dabei überhöht, andere werden abgewertet. Dies fördert ein Gefühl der Überlegenheit, erzeugt Vorurteile und begünstigt soziale Ausgrenzung.

Rassismus ist tief in der europäischen Kolonialgeschichte verwurzelt und eng mit der Entwicklung pseudowissenschaftlicher „Rassenforschung“ verbunden. In dieser Zeit wurden Menschen in vermeintlich natürliche Gruppen eingeteilt, wobei Europäer*innen als überlegen und Menschen aus dem globalen Süden als „unzivilisiert“ dargestellt wurden. Diese ideologische Unterscheidung diente nicht nur der Legitimation kolonialer Herrschaft, sondern auch der Selbstdarstellung Europas als rational, fortschrittlich und zivilisiert.

Im Laufe der Zeit wandelte sich die Form des Rassismus: In neurechten Theorien tritt heute oft ein kultureller Rassismus an die Stelle des „klassischen“ biologischen Rassismus. Dabei wird behauptet, bestimmte Gruppen hätten eine feststehende, unveränderbare Kultur, die angeblich mit ihrer ethnischen oder völkischen Herkunft verbunden sei. Auch hier dienen diese Zuschreibungen dazu, Unterschiede zu naturalisieren und eine Hierarchie zwischen Menschengruppen zu rechtfertigen.

Der Prozess, durch den Menschen auf Grundlage äußerer Merkmale in homogene Gruppen eingeordnet und anschließend gesellschaftlich abgewertet werden, wird als Rassifizierung bezeichnet. Die Zuschreibungen können sich auf körperliche, soziale, symbolische oder imaginäre Merkmale beziehen und verändern sich historisch, bleiben aber Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Rassistische Narrative und gesellschaftliche Strukturen bedingen und verstärken sich gegenseitig.

Alltagsrassismus bezeichnet rassistische Äußerungen, Handlungen oder Denkweisen, die häufig unbewusst und beiläufig erfolgen, für die betroffenen Personen jedoch ebenso verletzend und ausgrenzend sind. Diese subtile Form von Rassismus ist besonders gefährlich, weil sie häufig nicht als solche erkannt oder ernst genommen wird, besonders von Menschen, die nicht selbst davon betroffen sind.

Brückenwind e. V. Online-Begleitung: Einheit 02 – Rassismus, Eurozentrismus, White Saviourism, Voluntourismus. https://brueckenwind.org/ob-fuer-freiwillige/ob_e02/

Buch von Alice Hasters (2019): “Was weiße Menschen nicht über Rassismus hören wollen aber wissen sollten”

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). NaDiRa-Bericht 2023: Rassismus und seine Symptome. Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors. 7 Nov. 2023, Berlin.

Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag e.V. (Hg.) (2016): Bon voyage! Rassismuskritische Wege in der entwicklungspolitischen Bildungs- und Projektarbeit.

Sookee. (2022, 20. Oktober). VEranTwOrtung — Kolumne Sookee. Rassismus in der linken Szene. Veto Magazin. https://veto-mag.de/sookee-antira/

Struktureller Rassismus

Rassismus existiert in vielen Formen: offen, subtil, individuell und strukturell. Eine besonders tiefgreifende Form ist der strukturelle Rassismus, der nicht nur im Verhalten Einzelner liegt, sondern in den gesellschaftlichen Institutionen, Normen, Gesetzen und Medien verankert ist. So beeinflusst Rassismus beispielsweise die Asyl- und Migrationspolitik, bei der Menschen je nach wirtschaftlichem „Nutzen“ unterschiedlich behandelt werden. Personen, die als nicht „produktiv“ gelten, wird das Recht auf Bewegungsfreiheit oder Schutz häufig verweigert.

Auch institutioneller Rassismus zeigt sich in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens, etwa im Bildungswesen, auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt (Menschen mit ausländisch klingenden Namen erhalten bei gleicher Qualifikation deutlich häufiger Absagen). Ein weiteres Beispiel ist das sogenannte „Racial Profiling“, also die polizeiliche Kontrolle von Menschen ausschließlich aufgrund ihrer Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten. Diese Praxis wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte eingestuft und ist trotzdem gängige Praxis.

Brückenwind e. V. Online-Begleitung: Einheit 02 – Rassismus, Eurozentrismus, White Saviourism, Voluntourismus. https://brueckenwind.org/ob-fuer-freiwillige/ob_e02/

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). NaDiRa-Bericht 2023: Rassismus und seine Symptome. Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors. 7 Nov. 2023, Berlin.

Amnesty. „Struktureller Rassismus und White Savior Compley“, 8. Dezember 2021. https://www.amnesty.de/allgemein/termine/struktureller-rassismus-und-white-savior-complex#:~:text=.

„Was ist struktureller Rassismus?“ EgoFM, 27. Juli 2021. https://www.egofm.de/blog/was-ist-struktureller-rassismus.

Buch von Alice Hasters (2019): “Was weiße Menschen nicht über Rassismus hören wollen aber wissen sollten”

glokal (2014): Mangoes and Bullets. Materialien für rassismus- und herrschaftskritisches Denken und Handeln

Weiße Privilegien und ihre Verantwortung

Weiße Menschen im globalen Norden profitieren oft unbewusst vom strukturellen Rassismus zum Beispiel durch einen leichteren Zugang zu Bildung, Arbeit, Reisefreiheit oder gesellschaftlicher Anerkennung. Diese Vorteile bestehen unabhängig davon, ob man sich selbst als rassistisch versteht. Niemand ist automatisch frei von rassistischen Denkweisen, nur weil er oder sie sich nicht offen rassistisch äußert. Rassismus ist ein strukturelles Phänomen, das sich durch Erziehung, Sprache, Medienbilder und institutionelle Abläufe in unsere Gedanken und Handlungen eingeschrieben hat.

Deshalb ist es wichtig, dass insbesondere weiße Menschen sich ihrer gesellschaftlichen Position und ihrer Privilegien bewusst werden, ihre eigenen Stereotype und eurozentrischen Sichtweisen reflektieren und sich aktiv gegen rassistische Strukturen einsetzen. Das bedeutet auch: Den eigenen Rassismus nicht zu leugnen, sondern ihn zu erkennen, zu hinterfragen und ihm bewusst entgegenzuwirken. Dabei ist es nicht die Aufgabe von Menschen mit Rassismuserfahrungen, anderen ihre Erfahrungen zu erklären oder sie zu „unterrichten“. Stattdessen sollten Menschen sich eigenständig informieren z.B. durch Bücher, Podcasts, Videos oder Artikel, in denen Betroffene ihre Perspektiven teilen.

Rassismus ist kein individuelles Fehlverhalten einzelner Personen, sondern ein tiefgreifendes gesellschaftliches Machtverhältnis, das sich über Jahrhunderte entwickelt hat und bis heute fortbesteht. Um Rassismus wirksam zu begegnen, braucht es Wissen, Selbstkritik, Sensibilität und Engagement sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene.

Hilfe für Menschen auf der Flucht

Mitte 2025 waren laut dem UNHCR rund 117,3 Millionen Menschen weltweit gewaltsam vertrieben. Diese Zahl umfasst Menschen, die über Landesgrenzen hinweg fliehen, Binnenvertriebene (also Personen, die innerhalb ihres Heimatlandes vertrieben wurden) sowie Asylsuchende, deren Asylantrag noch nicht entschieden ist. Von ihnen befanden sich etwa 42,5 Millionen Menschen auf der Flucht außerhalb ihres Herkunftslandes.

UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). Figures at a glance. https://www.unhcr.org/us/about-unhcr/overview/figures-glance

Humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe ist eine Form der Unterstützung, die darauf abzielt, das Leid von Menschen in akuten Notlagen zu lindern und ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Sie wird in der Regel in Krisen- und Katastrophensituationen geleistet, beispielsweise bei Naturkatastrophen, Kriegen oder Epidemien.

Typische Formen der humanitären Hilfe umfassen die Bereitstellung von Nahrung, Wasser, Unterkünften und medizinischer Versorgung sowie die Unterstützung bei der Evakuierung gefährdeter Personen. Außerdem gehören der akute Schutz vor Gewalt und Verfolgung und der Aufbau von Notinfrastrukturen dazu. Humanitäre Hilfe wird von staatlichen Stellen, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen sowie Nichtregierungsorganisationen wie z.B. dem Roten Kreuz und lokalen Akteuren geleistet.

Humanitäre Notlagen verschärfen bestehende Geschlechterungleichheiten, da Frauen und queere Menschen in Krisensituationen häufig stärker von Armut, Gewalt, Diskriminierung sowie eingeschränktem Zugang zu Ressourcen, Bildung und Gesundheitsversorgung betroffen sind. Dadurch wächst ihre strukturelle Abhängigkeit, während ihre Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensgestaltung weiter eingeschränkt werden.

Chen Reis and Tania Bernath, ‘International Humanitarian Aid Today’ in Chen Reis and Tania Bernath (eds), Becoming an International Humanitarian Aid Worker (Elsevier 2017)

Emma Mawdsley, ‘The rising powers as development donors and partners’ in Vandana Desai and Robert Potter (eds), The Companion to Development Studies, Third Edition (3rd ed. Taylor and Francis, Florence 2014)

Humanitäre Hilfe für geflüchtete Menschen

Humanitäre Hilfe ist für Geflüchtete in Krisensituationen unerlässlich, da sie grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung sichert, besonders während der Flucht sowie in den ersten Wochen und Monaten nach der Flucht. Diese Hilfe stellt sicher, dass die geflüchteten Menschen nicht unmittelbar durch die Folgen der Flucht in existenzielle Not geraten.

Deshalb braucht es im Rahmen humanitärer Hilfe auch Schutzräume für geflüchtete Frauen und queere Menschen, um ihnen Sicherheit vor Gewalt und Diskriminierung zu bieten, ihre Würde zu wahren und ihnen den Zugang zu speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung zu ermöglichen.

Gil Loescher and others (eds), Protracted refugee situations: Political, human rights and security implications (United Nations University Press, Tokyo 2008)

Alexander Betts and others, Refugee economies: Forced displacement and development (First edition Oxford University Press, Oxford 2017)

Problematik von humanitärer Hilfe

Jedoch kann humanitäre Hilfe, wenn sie unreflektiert angeboten wird, auch Nachteile mit sich bringen. Ein zentrales Problem der humanitären Hilfe für geflüchtete Menschen ist die Abhängigkeit, die sie erzeugen kann. Kurzfristige Hilfe kann zwar akute Bedürfnisse decken, fördert jedoch weder Selbstbestimmung noch eine langfristige Perspektive für geflüchtete Menschen. Solange sie auf externe Unterstützung angewiesen sind und keinen Zugang zu grundlegenden Rechten wie Arbeit, Bildung, soziale Sicherheit oder Selbstbestimmung haben, verbleiben sie in sozialer Abhängigkeit und Isolation. Diese Abhängigkeit erschwert nicht nur ein selbstbestimmtes Leben, sondern führt auch zu dem Narrativ von Geflüchteten als „Hilfeempfängern“, was ihre Integration in den Aufnahmeländern erschwert. Zusammenfassend ist die Geflüchtetenunterstützung in vielen Fällen auf akute Bedürfnisse fokussiert, ohne nachhaltige Perspektiven zu schaffen, die ein selbstbestimmtes unabhängiges Leben ermöglichen.

Zusätzlich wird die Verantwortung zur Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen von den Staaten zunehmend an NGOs delegiert. Diese übernehmen oft die humanitäre Hilfe für Geflüchtete, können jedoch aufgrund ihrer eingeschränkten Kapazitäten keine nachhaltigen Lösungen bieten. NGOs sind zwar wichtig für die direkte Hilfe, es fehlt jedoch häufig an Geldern und Koordinierung für strukturelle und langfristige Unterstützung und Integration.

Alexander Betts and others, Refugee economies: Forced displacement and development (First edition Oxford University Press, Oxford 2017)

Mangel an humanitärer Hilfe in Camps in Griechenland

Die humanitäre Hilfe in den Geflüchtetenunterkünften in Griechenland ist oft unzureichend und hinterlässt geflüchtete Menschen in prekären Lebensbedingungen. In den Camps rund um Athen leben tausende Menschen auf beengtem Raum, oft mit vielen Menschen in einem Container, in denen die Heizungen nicht richtig funktioniert oder die Schimmel an den Wänden haben, was zu extrem schlechten Lebensbedingungen führt. Diese Überbelegung begünstigt die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, verschärft psychische Belastungen und führt zu sozialen Spannungen und Konflikten.

Die medizinische Versorgung in den Camps in Griechenland ist katastrophal und unzureichend. Besonders häufig sind Erkrankungen wie Atemwegs- und gastrointestinale Infekte, die in den überfüllten Camps schnell verbreitet werden. Auch Hautläsionen, chronische Rückenschmerzen, stressbedingter Haarausfall und gynäkologische Probleme, wie vaginale Infektionen, sind häufige Beschwerden. In vielen Camps sind Ärzt:innen nur einmal pro Woche vor Ort, sodass nicht alle Patient*innen behandelt werden können. Dadurch entstehen lange Warteschlangen und eine Verzögerung der notwendigen medizinischen Versorgung.

Eine weitere Problematik ist, dass verschriebene Medikamente häufig nicht erhältlich sind, da diese selbst bezahlt werden müssen und dadurch entweder zu teuer sind oder schlichtweg nicht zur Verfügung stehen. Es gibt Berichte über mangelnde Versorgung mit grundlegenden Medikamenten wie Schmerzmitteln, Antibiotika oder Medikamenten für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Asthma. Der Mangel an Medikamenten führt dazu, dass viele Patient*innen mit gesundheitlichen Problemen, die langfristige Medikamente benötigen, nicht adäquat versorgt werden können. Dies betrifft auch die Weitervermittlung an Fachärzt*innen, die oft mit hohen Transportkosten und sprachlichen Barrieren verbunden sind.

Trotz der Bemühungen der medizinischen NGOs, wie z.B. Medical Volunteers International, bleibt die Situation schwierig. Ihre Bemühung, die Geflüchteten in das öffentliche Gesundheitssystem zu integrieren, gestaltet sich als große Herausforderung, da Transportkosten, sprachliche Barrieren und struktureller Rassismus den Zugang zum griechischen Gesundheitssystem erheblich erschweren. Ärzte ohne Grenzen (MSF) haben ihre Aktivitäten in den Flüchtlingscamps rund um Athen vollständig eingestellt und arbeiten nicht mehr vor Ort. Dies verschärft die bestehenden Versorgungsdefizite erheblich, da MSF zuvor eine zentrale Rolle bei der medizinischen Ersthilfe spielte.

Ein weiteres großes Problem stellt das Ende des EU-finanzierten Programms Philos II dar, das im Sommer 2024 ausgelaufen ist und die medizinische Erstversorgung der geflüchteten Menschen sicherstellen sollte. Philos II finanzierte Personal in Camps und Aufnahmeeinrichtungen, organisierte Impfungen, Basisuntersuchunagen und die Einbindung ins öffentliche Gesundheitssystem – mit dem Auslaufen entfielen Verträge für Ärztinnen, Pflegekräfte und Dolmetscherinnen, was besonders chronische Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Herzprobleme trifft: regelmäßige Kontrollen und Medikamente werden nun stark verzögert oder gar nicht mehr sichergestellt.

Das Nachfolgeprogramm Hippocrates der IOM schließt diese Lücke nicht: Es umfasst nur begrenzte Teams in ausgewählten Camps mit Fokus auf akute Fälle und Triage, bei kürzeren Präsenzzeiten und ohne kontinuierliche Betreuung für komplexe Erkrankungen. Befristete Mittel führen zu Personalmangel, sporadischer Versorgung und fehlender Koordination zu Kliniken – Transportkosten, Sprachbarrieren und Diskriminierung erschweren den Restzugang weiter. Insgesamt verschlechtert sich die Gesundheitsversorgung massiv, insbesondere für chronisch Kranke, Schwangere und psychisch Belastete. NGOs wie Medical Volunteers International (MVI) setzen weiterhin punktuelle Hilfe um, stoßen jedoch an Grenzen durch fehlende Integration ins öffentliche System, Transportbarrieren und Rassismus. Auch die Anbindung der Geflüchteten an das öffentliche Gesundheitssystem bleibt ein ungelöstes Problem. Die hohen Kosten für Transport und Medikamente belasten viele Menschen zusätzlich und führen dazu, dass sie die nötige Behandlung nicht in Anspruch nehmen können. Überbelegung und unhygienische Bedingungen fördern weiterhin Infektionen, mit unzureichender Versorgung bei chronischen Krankheiten wie Asthma; ohne MSF-Präsenz und mit anhaltendem Personalengpass beim EODY verschlechtern sich Wartezeiten und Medikamentenverfügbarkeit.

Auch die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Bekleidung ist mangelhaft. In vielen Camps reichen die Lebensmittelportionen nicht aus, um die täglichen Kalorienbedürfnisse der Geflüchteten zu decken. Die angebotenen Mahlzeiten sind häufig eintönig und wenig nahrhaft, manchmal sogar verschimmelt, was zu einer Verschlechterung der Ernährungszustände führt. Zudem gibt es in vielen Camps keine Verteilung von wintertauglicher Kleidung, was insbesondere in den kalten Monaten eine große Herausforderung darstellt. Auch bei der sanitären Versorgung besteht akuter Mangel: Es gibt oft nur wenige Duschen und Toiletten, die in schlechtem Zustand sind und nicht regelmäßig gereinigt werden. Dies führt zu unhygienischen Bedingungen, die Krankheiten und Infektionen begünstigen.

In vielen Camps gibt es keine Trennung zwischen den Geschlechtern, was vor allem für Frauen, queere Menschen und Kinder eine große Sicherheitslücke darstellt.

Entwicklungshilfe/Entwicklungszusammenarbeit: Fokus und Veränderung im Laufe der Jahre

Entwicklungshilfe verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in weniger entwickelten Ländern zu fördern. Historisch gesehen war Entwicklungshilfe darauf ausgerichtet, Armut zu bekämpfen und Infrastruktur aufzubauen. Der Fokus lag dabei oft auf kurzfristigen Projekten und Programmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen.

Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus der Entwicklungshilfe verschoben, von rein infrastrukturellen Projekten hin zu einer ganzheitlicheren Betrachtung, die auch Themen wie Armutsbekämpfung, Menschenrechte und Umweltschutz umfasst. Heute ist man sich zunehmend bewusst, dass Hilfe nicht als einseitiger Akt des Gebens verstanden werden darf, sondern, dass die Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der betroffenen Länder und Menschen ein zentraler Bestandteil von Entwicklungshilfe ist.

UNGA, Declaration on the Right to Development, Resolution (4 December 1986) A/RES/41/128.

UNGA, Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development (21 October 2015) A/RES/70/1.

Richard Black and Ceri Oeppen, ‘Refugees’ in Vandana Desai and Robert Potter (eds), The Companion to Development Studies, Third Edition (3rd ed. Taylor and Francis, Florence 2014)

Entwicklungshilfe im Bezug auf Geflüchtete: Probleme und Herausforderungen

In Bezug auf Geflüchtete wird Entwicklungshilfe jedoch oft nicht ausreichend auf deren spezifische Bedürfnisse ausgerichtet. Während die meisten Entwicklungshilfemaßnahmen auf die Unterstützung der Aufnahmeländer fokussiert sind, werden die direkten Bedürfnisse der Geflüchteten häufig nicht hinreichend adressiert. Programme wie der Global Compact on Refugees (GCR) und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) konzentrieren sich vor allem auf die Stärkung der Kapazitäten der Aufnahmeländer und die Verbesserung von Flüchtlingssystemen. Der AMIF verfolgt bis 2027 folgende Ziele: Stärkung des europäischen Asylsystems, Integration legaler Migrant*innen, Bekämpfung illegaler Migration durch Rückführung und bessere Verteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten. Während alle Ziele auf die Entwicklung der europäischen Staaten abzielen, kommt nur das Zweite den geflüchteten Menschen selbst zugute. Aufnahmegesellschaften erhalten die notwendige Unterstützung, um humanitäre Hilfe zu leisten und Geflüchteten ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Diese Unterstützung wird jedoch nur auf Antrag des Aufnahmelandes oder Herkunftslandes und nicht auf Antrag der geflüchteten Menschen gewährt.

In einem Gespräch mit Mitarbeiterinnen des BAMF im Jahr 2022 wurde uns gesagt, dass ROSA eine Chance auf eine Förderung im AMIF-Programm habe. Dafür müssten wir aber unser Konzept ein bisschen anpassen. Als erstes wäre es notwendig, dass wir nur mit legal Geflüchteten zusammenarbeiten, also Menschen, die bereits einen Asylantrag mit Fingerabdruck in Griechenland gestellt hätten. Alle anderen Menschen sollten nicht mit europäischen Geldern unterstützt werden, weshalb uns vorgeschlagen wurde, eine Dokumentenkontrolle am Eingang des Safer Spaces durchzuführen. Zusätzlich wurde uns nahegelegt, noch mehr Workshops zur Integration der Menschen in Griechenland zu schaffen, am besten durch regelmäßigen Griechischunterricht. Wir waren uns alle einig, dass es dem Konzept unseres Safer Spaces widerspricht, diesen nur für legale Geflüchtete zu öffnen. Viele Frauen hatten uns erzählt, dass sie in Griechenland kein Asyl beantragen wollten, weil es dann wahrscheinlich sei, dass sie wegen der Dublin III Verordnung dort bleiben müssten. Nach der Dublin III Verordnung ist das Land für das Asylverfahren zuständig, in dem der*die Geflüchtete zum ersten Mal in der EU registriert wurde. Dadurch finden wesentlich mehr Asylverfahren in Staaten an den Außengrenzen der EU statt.

Viele geflüchtete Menschen in Griechenland wollen gerne nach Nord- oder Mitteleuropa. Eine Frau im Camp Ritsona sagte dazu: „Ich versuche Griechisch zu lernen und Einheimische kennenzulernen. Trotzdem sehe ich besonders wegen des schlechten Arbeitsmarktes keine Zukunft für uns in diesem Land.“ Beim Durchlesen der Förderkriterien des AMIF wird klar, dass es besonders darum geht, die Flucht nach Mitteleuropa zu erschweren und die Eingliederung von Geflüchteten in Ländern an der europäischen Außengrenze zu unterstützen. Da wir unser Konzept gerade nicht an diese Förderrichtlinien anpassen, sondern einen Safer Space bereitstellen wollen, der sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Frauen in den Camps ausrichtet, kam eine Förderung durch das BAMF für uns nicht in Betracht.

Europäische Entwicklungshilfe wird zunehmend in Grenzsicherung und Rückführungsmaßnahmen investiert, während die zivile Seenotrettung sanktioniert und illegale Zurückweisungen an Landesgrenzen toleriert werden. Die verstärkte Grenzsicherung führt zu vermehrten Menschenrechts- und Flüchtlingsrechtsverletzungen. Diese Entwicklungshilfe zielt darauf ab, Geflüchtete an der Flucht in den globalen Norden zu hindern. Zusätzlich haben Geflüchtete häufig keinen Zugang zu wesentlichen Ressourcen wie Bildung, Arbeitsmarkt und sozialen Sicherheitsnetzen. Dies hindert sie daran, sich langfristig in die Gesellschaft zu integrieren und ein freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Fehlen einer vollständigen Anerkennung der Rechte von Geflüchteten in vielen Staaten führt oft zu ihrer Marginalisierung.

Damit wird deutlich, dass europäische Entwicklungspolitik im Fluchtkontext häufig nicht Schutz und Teilhabe in den Mittelpunkt stellt, sondern die Regulierung und Begrenzung von Migration. Solange Entwicklungshilfe vor allem der Migrationskontrolle dient und nicht konsequent an den Rechten und Bedürfnissen Geflüchteter ausgerichtet wird, trägt sie zur Stabilisierung bestehender Ungleichheiten und Ausschlussmechanismen bei.

Europäischer Migrationsfonds – Startseite. Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. https://www.eu-migrationsfonds.de/DE/Startseite/startseite_node.html

UNHCR – Globaler Pakt über Flüchtlinge (Global Compact on Refugees).

Website des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). https://www.unhcr.org/about-unhcr/overview/global-compact-refugees

Brian-Vincent Ikejiaku, ‘Migration, Poverty, the Role of State, (International) Law and Development in the Industrialised Countries of Europe’ (2021) 14 Law and Development Review 465

Midori Kaga, ‘Re-conceiving refugee situations from a development perspective, Providing durable solutions for refugees through development’ (2019) 31 dia 113

Berliner Entwicklungspolitische Ratschlag e.V. (Hg.) (2013): Develop-mental Turn. Neue Bei träge zu einer rassismuskritischen entwicklungspolitischen Bildungs- und Projektarbeit.

Die Rolle von NGOs

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind zivilgesellschaftliche Akteure, die unabhängig vom Staat agieren und soziale, ökologische oder politische Anliegen verfolgen. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Obwohl NGOs oft nicht demokratisch legitimiert sind, prägen sie gesellschaftliche Diskurse, fordern staatliche Verantwortung ein und vertreten die Interessen marginalisierter Gruppen. Ihre Arbeit setzt eine demokratische Grundordnung voraus, in der Vereinigungsfreiheit garantiert ist. Besonders im globalen Norden übernehmen NGOs zunehmend Aufgaben, die ursprünglich dem Staat oblagen, und sind durch ihre Flexibilität, geringe Bürokratie und globale Vernetzung besonders handlungsfähig.

Deutschland und die restlichen europäischen Staaten haben sich in internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen dazu verpflichtet, politisch verfolgten Menschen sowie solchen, für die eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, Schutz zu bieten. Menschen auf der Flucht ist daher die Möglichkeit einzuräumen, einen Asylantrag zu stellen. Ihnen müssen zusätzlich die notwendigen sozialen Leistungen gewährt werden.

Allerdings kommen viele westliche Staaten dieser Verpflichtung zur Versorgung von Asylsuchenden nicht oder nicht in einem ausreichenden Maß nach, sodass Geflüchtete auf die ehrenamtliche Unterstützung von NGOs angewiesen sind. Statt den Ausbau der notwendigen staatlichen Strukturen voranzubringen, fördert Deutschland das ehrenamtliche Engagement und gibt damit seine Verantwortung somit an Bürger*innen ab, die sich unentgeltlich engagieren.

NGO-Arbeit kann folglich dazu führen, dass die Staaten sich nicht mehr genötigt sehen, die öffentliche Unterstützung für Geflüchtete auszubauen oder aufrechtzuerhalten. Überdies erhalten Geflüchtete die notwendige Unterstützung durch NGOs nicht als Träger*innen sozialer Rechte, sondern nach den Regelungen und Vorstellungen der NGOs. Das Unterstützungsangebot hängt von Projektlaufzeiten, Fördermitteln und politischen Prioritäten ab. Geflüchtete werden dadurch in die Rolle von Bittsteller*innen gedrängt und erscheinen so als Last für die Gesellschaft.

Sind Menschen auf der Flucht auf das private Engagement der Menschen des globalen Nordens und ihre direkte Unterstützung in Geflüchtetencamps angewiesen, begründet und verfestigt dies ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den aus dem globalen Norden kommenden „Helfer*innen“ und den meist aus dem globalen Süden stammenden Geflüchteten. Solange Unterstützung primär durch NGOs erfolgt, besteht die Gefahr, dass staatliche Pflicht zur Gewährleistung sozialer Rechte verdrängt wird und sich neokoloniale Abhängigkeitsstrukturen weiter verfestigen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass NGOs das Versagen des Staates thematisieren und die staatliche Übernahme von Aufgaben einfordern sollten, um eine Veränderung der Strukturen herbeizuführen. Sie müssen ihre Rolle im Spannungsfeld zwischen der Kritik an staatlicher Verantwortungsabgabe, dem Einfordern von staatlicher Aufgabenübernahme und der direkten solidarischen Unterstützung von Geflüchteten finden.

Mutua, Makau (2020): Die Rolle von Nichtregierungsorganisationen bei der Rechtserzeugung. In: Karina Theurer und Wolfgang Kaleck (Hg.): Dekoloniale Rechtskritik und Rechtspraxis. Baden Baden: Nomos, S. 223–262.

Convention Relating to the Status of Refugees (adopted 28 July 1951, entered into force 22 April 1954) 189 UNTS 137 (Refugee Convention).

Tiedemann (2019): Flüchtlingsrecht. die materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen. Berlin: Springer.

glokal e.V. (2017): Willkommen ohne Paternalismus. Hilfe und Solidarität in der Unterstützungsarbeit.

Schillinger, Sarah (2018): Auf Augenhöhe mit Geflüchteten? Ein postkolonialer Blick auf Fallstricke des „Helfens“. Urban Citizenship, Tour de Lorraine 018: 30–31.

Ziai, Aram (2013): Rassismus und Entwicklungszusammenarbeit. Die westliche Sicht auf den Süden vom Kolonialismus bis heute. In: Berliner Entwicklungspolitische Ratschlag e.V. (Hg.): Develop-mental Turn. Neue Beiträge zu einer rassismuskritischen entwicklungspolitischen Bildungs- und Projektarbeit, S. 22–29.

Notwendige Veränderungen in der Unterstützung von geflüchteten Menschen

Es ist notwendig, dass humanitäre Hilfe stärker mit entwicklungsorientierten Ansätzen verknüpft wird. Geflüchtete sollten während der Flucht und unmittelbar nach ihrer Ankunft umfangreiche, den Menschenrechten entsprechende, humanitäre Unterstützung erhalten (Zugang zu Kleidung, Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung). Sie sollten jedoch nicht nur als Empfänger*innen von kurzfristiger Hilfe gesehen werden, sondern als aktive und selbstbestimmte Akteur*innen behandelt werden. Langfristige Unterstützungsmaßnahmen müssen sich stärker an den Bedürfnissen der Geflüchteten orientieren und den Zugang zu Arbeit, Bildung, dem Gesundheitssystem (nicht nur der Notfallversorgung) und sozialen Netzwerken ermöglichen.

Die langfristige Hilfe sollte den Fokus auf die Förderung der Selbstbestimmung und Vernetzung legen. Anstatt Geflüchtete in eine passive Rolle als Hilfsempfänger*innen zu drängen, sollten sie in die Planung und Umsetzung von Hilfsprojekten eingebunden werden, sodass die Unterstützungsangebote tatsächlich den Bedürfnissen der Geflüchteten entsprechen. Der Fokus muss sich von kurzfristiger Hilfe zur langfristigen Integrationsunterstützung verlagern, die den Geflüchteten die gleichen Chancen auf Teilhabe und Entwicklung bieten, wie sie den restlichen Bürger*innen zustehen.

Patriarchat

Das Patriarchat (wörtlich: Vaterherrschaft) ist ein weltweites Unterdrückungssystem, das sich historisch im Zuge der Entwicklung von Sesshaftigkeit, Privateigentum und geschlechtlicher Arbeitsteilung herausgebildet hat. Es bezeichnet eine soziale Ordnung, in der cis-Männer strukturell mehr Macht, Einfluss und Privilegien besitzen als Frauen und andere Geschlechter.

Es beschreibt eine hierarchische Geschlechterordnung, in der Männer politische, wirtschaftliche, religiöse und familiäre Führungspositionen dominieren und gesellschaftliche Normen, Werte und Gesetze überwiegend von männlichen Interessen geprägt sind. Benachteiligt sind alle, die vom cis-männlichen, heterosexuellen Ideal abweichen – also nicht nur Frauen, sondern auch queere, trans, inter und nicht-binäre Menschen.

Das Patriarchat wirkt bis heute in allen Lebensbereichen fort – in ungleicher Bezahlung, mangelnder Repräsentation in Politik und Wirtschaft, in geschlechtsspezifischer Gewalt und der Abwertung von Care-Arbeit. Es stützt sich auf traditionelle Rollenbilder und heteronormative Vorstellungen, die männliche Macht sichern und Vielfalt einschränken.

Im Kern geht es im Patriarchat um Macht und Kontrolle. Es prägt unsere Vorstellungen von Zweigeschlechtlicher Weiblichkeit und Männlichkeit, beeinflusst Selbstbilder, Begehren und soziale Beziehungen. Auch heterosexuelle cis-Männer leiden unter den engen Rollenbildern, die Stärke, Härte und emotionale Kontrolle fordern und Empathie oder Verletzlichkeit abwerten.

Das Patriarchat ist kein naturgegebenes System, sondern ein historisch gewachsenes und nicht universell gleich ausgeprägtes Machtverhältnis, das sich in vielen Gesellschaften durchgesetzt hat – teils im Zusammenhang mit wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen – und durch feministische sowie soziale Bewegungen verändert und überwunden werden kann – für eine Welt, in der alle Menschen gleichberechtigt, frei und ohne Angst leben können, unabhängig von Geschlecht, Identität oder sexueller Orientierung.

Patriarchat: Definition – Geschichte – Auswirkungen

Patriarchat – Feministisches Glossar

Die Entstehung des Patriarchats – Frauenkollektiv

Heteronormativität/cis-Personen

Der Begriff Heteronormativität beschreibt und hinterfragt die bestehende Norm von Zweigeschlechtlichkeit und Heterosexualität sowie die dahinterstehenden Machtverhältnisse und Privilegien. Heterosexuelle cis-Personen haben Vorteile gegenüber Menschen mit anderen sexuellen Orientierungen oder Geschlechtern. Wer nicht heterosexuell und männlich oder weiblich ist, erleidet nach wie vor gesellschaftliche oder institutionelle Ausgrenzung. Für die Untersuchung von Heteronormativität ist die Verknüpfung von Macht und Herrschaft mit dem Geschlecht und der Sexualität relevant. Eine Herausforderung ist es, Heteronormativität nicht nur auf einer Ebene zu betrachten, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen – zum Beispiel in Familie, Schule, Politik und Medien; weil sie auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen gleichzeitig wirkt.

Heteronormativität | Queer Lexikon

FLINTA

Das F in FLINTA steht für Frau und bezeichnet alle Personen, die sich selbst (ganz oder teilweise) der Kategorie Frau zuordnen oder von der Gesellschaft in diese Kategorie eingeordnet werden. Das L steht für lesbisch oder Lesbe (lesbian) und steht für eine romantische und/oder sexuelle Orientierung. Allgemein wird mit dem Begriff eine queere Anziehung zu Frauen und Weiblichkeit beschrieben. Mit dem I für Inter* sind Personen gemeint, deren Körper nicht den medizinischen Normen von Zweigeschlechtlichkeit entsprechen. Das bedeutet, ihre Chromosomen, Keimdrüsen, Hormonproduktion und/oder Körperform entsprechen von Geburt an nicht den medizinischen Vorstellungen von nur „männlich“ oder nur „weiblich“. Das N steht für nicht-binäre Personen, die sich weder der Kategorie „Mann“ noch der Kategorie „Frau“ zuordnen. T steht für trans*: Trans* Menschen haben nicht das Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Eine Transition ist ein Prozess, durch den die Geschlechtlichkeit selbst bestimmt wird. Dazu können zum Beispiel Kleidung, Make-Up, Personenstand- und Namensänderungen, Einnahme von Östrogen oder Testosteron und/oder geschlechtsangleichende Operationen beitragen. Andere trans* Personen gehen diese Schritte nicht. A steht für agender und bezeichnet Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder mit dem Konzept Geschlecht nichts anfangen können.

LGBTQI+ / LGBTQIA*

Das Akronym LSBTQIA+ steht für lesbian (lesbisch), gay (schwul), bisexual (bisexuell), transgender (transgeschlechtlich), queer, intersex (intergeschlechtlich) und a_sexual (asexuell). Die deutsche Abkürzung LSBTQIA* hat dieselbe Bedeutung, ist jedoch weniger weit verbreitet.

Gay (schwul) steht für eine romantische und sexuelle Anziehung zwischen Männern, während das B für Bisexuell beschreibt eine romantische und sexuelle Anziehung zu Männern und Frauen. Das T für Transgender steht für Trans* Menschen, die nicht das Geschlecht haben, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Eine Transition ist ein Prozess, durch den die Geschlechtlichkeit selbstbestimmt wird. Dazu können zum Beispiel Kleidung, Make-Up, Personenstand- und Namensänderungen, Einnahme von Östrogen oder Testosteron und/oder geschlechtsangleichende Operationen beitragen. Andere trans* Personen gehen diese Schritte nicht. Q steht für Queer und ist mittlerweile eine Selbstbezeichnung von Menschen, die sich nicht mit romantischen, sexuellen und/oder geschlechtlichen Normen der Gesellschaft identifizieren. Der Begriff queer entzieht sich bewusst einer eindeutigen Zuordnung und bricht damit Kategorisierungen auf. A steht für asexuell und beschreibt, dass Personen keine oder wenig sexuelle Anziehung zu anderen Menschen haben. Das „*“ am Ende zeigt, dass die Abkürzung offen für alle weiteren geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen ist, die nicht explizit in den Buchstaben genannt werden – zum Beispiel: pansexuell, genderfluid, non-binary, demisexuell und viele andere Identitäten. Das „*“ signalisiert also Inklusivität und Vielfalt.

Insgesamt haben wir uns bei ROSA auf eine geschlechtergerechte Schreibweise durch das Gendersternchen geeinigt, um Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht in unserer Sprache einzuschließen.

https://queer-lexikon.net/2021/05/24/a_sexualitaet/

Queerfeministische Haltung bei ROSA

2024 haben wir uns in unserer Workshop-Reihe „Master gegen das Patriarchat“ unter anderem mit der Entwicklung einer queersensiblen Grundhaltung innerhalb unserer Strukturen befasst. Es wurde diskutiert, ob eine erhöhte Queersensibilität der Crews dazu beitragen kann, dass ROSA Safer Spaces zukünftig nicht nur für Frauen, sonder für FLINTA geöffnet werden können. Denn Diskriminierung ist komplex und wird durch verschiedene Facetten von Identitäten, wie Geschlecht, Ethnie oder Sexualität, beeinflusst, die sich überschneiden und verstärken können (Intersektionalität). Deshalb ist zur Entwicklung einer queerfeministischen Grundhaltung eine kritische Auseinandersetzung mit intersektionalen Machtstrukturen notwendig. Verschiedene Diskriminierungsformen mitzudenken, ist ein Lernprozess, welcher wichtig ist für einen respektvollen Umgang mit FLINTA Personen und ihren Körpern.

Im Hinblick darauf, bei Geflüchtetenunterkünften einen Safer Space nicht nur für Frauen, sondern auch für FLINTA bereitzustellen, besteht die Herausforderung darin, dafür zu sorgen, dass innerhalb dieser Spaces keine Diskriminierung von bestimmten Gruppen stattfindet. Dies ist wichtig, da nicht alle Frauen innerhalb eines Safer Space automatisch eine queerfeministische Haltung haben. Queere Menschen auf der Flucht sind häufig vor Diskriminierung und Gewalt geflohen, die aufgrund ihrer queeren Identität ausgelöst wurden. In einem Safer Space für FLINTA müssen sie besonders vor Retraumatisierungen und weiteren Diskriminierungserfahrungen geschützt werden. Die Crew vor Ort muss daher queersensibel geschult werden, um trotz schwieriger Arbeitsbedingungen diskriminierende Äußerungen zu erkennen und zu verhindern.

Queersensibel bedeutet, individuell auf jede Person einzugehen, ihre Bedürfnisse zu erfragen und eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen. Gemeinsam kann herausgefunden werden, was Menschen brauchen, um sich sicher zu fühlen, während und nachdem sie Grenzerfahrungen wie eine Flucht machen. Die Crew sollte sich hierzu kontinuierlich fortbilden und dazulernen sowie sich mit Betroffenen austauschen. Dazu gehört auch eine fortwährende Reflexion über Machtverhältnisse, da Diskriminierung komplex ist und durch intersektionale Identitäten beeinflusst wird.

Ein Safer Space für FLINTA sollte sich auch mit Themen wie  Gesundheit, Sprachmittlung und Arbeitsmaterialien beschäftigen. Gesundheitsbedarfe von queeren Personen umfassen oft Hormonbehandlungen und geschlechtsangleichende Maßnahmen, wobei Diskriminierung durch medizinisches Personal sowie Schwierigkeiten bei Kostenerstattung und Versicherung oft Herausforderungen darstellen. In der Sprachmittlung sollten vergeschlechtlichte Begriffe vermieden und durch inklusivere Sprache ersetzt werden, um Verzerrungen und falsche Übersetzungen zu verhindern. Eine vielfältige Repräsentation in Kommunikationsmaterialien sowie die Anpassung von Formularen und die Bereitstellung sensibler Sprache sind entscheidend für Inklusion. Anonyme Kontaktmöglichkeiten und barrierefreie Zugänge müssen sichergestellt werden, um Menschen mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen, einschließlich Traumata, zu unterstützen.

Queere Personen mit Flucht- und Migrationserfahrungen können viel Freude an ihren Identitäten und Communities erleben, wenn sie angemessene Unterstützung erhalten. Dabei müssen Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen berücksichtigt werden und die betroffene Person sollte als Expert*in für sich selbst anerkannt werden. Eine bedürfnisorientierte Begleitung erfordert es, offene Fragen zu stellen, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und individuell angepasste Unterstützung anzubieten. Bei der Unterstützung ist es wichtig, die eigenen Grenzen klar zu kommunizieren. Wichtige Punkte umfassen die Anpassung von Sprache und Materialien, um inklusiv Informationen weiterzugeben, sowie die Schaffung eines sicheren Raums, der individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Regelmäßige Fortbildungen und der Aufbau von Netzwerken sind ebenfalls wichtig, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.

In Griechenland haben wir uns, nach längeren Überlegungen, dazu entschieden, die Safer Spaces weiterhin für Frauen auszuschreiben. Dem zugrunde liegt ein Schutzgedanke. Wir gehen davon aus, dass der Begriff FLINTA zu kritischen und nicht wohlwollenden Fragen und ggf. zu Verboten zur Teilnahme an den Angeboten sowie zu Diskriminierungen führen könnte. Wir gehen davon aus, dass wir Flinta auf der Flucht_Migration besser einen sicheren Ort und Unterstützung bieten können, wenn die Spaces für Frauen ausgeschrieben sind. Sollten wir in Griechenland aus guten Gründen Trans-, inter- oder non-binary Menschen kein Angebot zur Verfügung stellen können, so ist es unsere Aufgabe und unser Anspruch an unsere politische Haltung, informiert zu sein (oder uns zu informieren) und die aufsuchenden Menschen an passende Unterstützungsorte anzubinden.

Begriffsnutzung von ROSA

Für unsere Safer Spaces in Griechenland haben wir uns im Wording dazu entschieden, unser Angebot primär an Frauen und Kinder zu richten, da dies ein international verständlicher und kulturübergreifender Begriff ist und wir möglichst klar darin sein möchten, dass unsere Spaces Schutzräume sein sollen. Da ein großer Teil der patriarchalen Gewalt von cis-Männern ausgeht, schließen wir diese aktuell aus. Wir gehen davon aus, dass wir mit dem Begriff Frau in unseren Safer Spaces in Griechenland mehr Frauen und Queers erreichen, als mit dem Begriff FLINTA. Da wir davon ausgehen, dass das Wort FLINTA zu Ausschluss und Diskriminierung führen könnte. Ganz konkret beispielsweise dadurch, dass wir annehmen, dass das Wort FLINTA unbekannt sein oder aufgrund von patriarchalen Denkmustern auf Ablehnung und Diskrimminierung stoßen könnte. Einhergehend sehen wir eine potentielle Gefahr von einem Verbot für Frauen und Kinder, den Space aufzusuchen.

Unser Ziel ist es, den Raum für alle Menschen zu öffnen, die von patriarchaler Gewalt betroffen sind. Wir sehen Geschlechterbinaritäten als Teil des Problems und ihre Überwindung als unabdingbar. Uns ist bewusst, dass die praktische Umsetzung an ihre Grenzen stößt, weshalb es uns wichtig ist, mit Anlaufstellen für geflüchtete Queers auf der Flucht im Austausch zu sein, um bei Bedarfen, die wir nicht abdecken können, weiterzuvermitteln. Weiterhin ist es uns ein Anliegen, die Safer Spaces durch ein FLINTA diverses Team aufzustellen, um Queers auf der Flucht den Zugang zu unseren Safer Spaces zu erleichtern. Wir stehen diesbezüglich in einem stetigen Prozess und freuen uns über Rückmeldungen dazu.

Feminismus

Der Begriff Feminismus wird von Feminina (lateinisch für Frau) abgeleitet und umfasst theoretische Ansätze und Gesellschaftskonzepte, ebenso wie darauf aufbauende politische Bewegungen und Haltungen. Feministische Analysen bestimmen die gesellschaftliche Ordnung als patriarchal und kämpfen gegen diese patriarchalen Verhältnisse, indem sie für die Selbstbestimmung der Frau und gegen ihre strukturelle Benachteiligung und Unterdrückung kämpfen.

Seit der Entstehung feministischer Ideen im späten 18. Jahrhundert sind Freiheit und Gleichheit zentrale Anliegen des Feminismus. Wie Gleichheit konkret verstanden wird – etwa als Gleichberechtigung, Gleichstellung, Chancengleichheit oder Geschlechtergerechtigkeit – ist innerhalb des Feminismus unterschiedlich beantwortet worden. Daraus haben sich verschiedene Positionen und später auch unterschiedliche feministische Strömungen entwickelt. Dieser Prozess setzt sich bis heute fort, da feministische Ziele trotz großer Errungenschaften noch nicht vollständig erreicht sind.

Wallner, C. (2011). Feminismus. In: G. Ehlert, H. Funk, G. Steckling (Hg.), Wörterbuch Soziale Arbeit und Geschlecht. Weinheim & München: Juventa Verlag. S. 132-135.

Weißer und schwarzer Feminismus

1851, zur zweiten Jahreshauptversammlung der Frauen*rechtsbewegung, trat die US-amerikanische Frauenrechtlerin*, Abolitionistin* und Wanderpredigerin* Sojourner Truth mit ihrer heute berühmten Rede „Bin ich etwa keine Frau*?“ auf die Bühne. Dass eine Schwarze Frau* das Wort ergriff, missfiel vielen weißen Frauen* ebenso wie weißen Männern; so tönte aus dem Publikum „Don’t let her speak – Lasst sie nicht reden!“ . Zu dem Zeitpunkt als Sojourner Truth auf die Bühne trat, hatte ihr Vorredner – ein weißer Mann – die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern als unerreichbare Utopie verklärt, indem er sich auf die angebliche körperliche Schwäche von Frauen* bezog. Diese seien seiner Auffassung nach nicht in der Lage, dieselbe schwere Arbeit wie Männer zu verrichten. Durch ihre Biografie war es Sojourner Truth möglich, die Argumentation ihres Vorredners zu widerlegen, denn sie als Frau* hatte gleichwertige Arbeit verrichtet wie die an ihrer Seite arbeitenden Männer. Mit ihrer Rede thematisierte Sojourner Truth den in der US-amerikanischen Gesellschaft tief verwurzelten Rassismus und Sexismus, von dem sie als Schwarze und als Frau* persönlich betroffen war. Diese Form der Verflechtung und „Wechselwirkung verschiedener Benachteiligungsdynamiken“, welche aus dem heutigen feministischen Diskurs nicht mehr wegzudenken ist, fand erst 1989 durch die Juristin Kimberly Crenshaw einen Namen: Intersection – Intersektionalität.

Das gesellschaftliche Ungleichgewicht von Gewaltenteilungen gab weißen Frauen* dominantere und mächtigere Stimmen als Schwarzen Frauen*, Hierdurch, so schreibt die Literaturwissenschaftlerin bell hooks, glauben bis heute viele junge Schwarze Frauen*, es wären lediglich weiße Frauen* gewesen, die die feministischen Kämpfe in der Gesellschaft vorangetrieben haben. Dieser kurze historische Abriss eignet sich zu einer kritischen Reflexion von eigenen Privilegien – wie bspw. weiß, nicht behindert, cis-geschlechtlich sein oder dem Mittelstand angehören – einzuladen. So wird weißer Feminismus auch als ein kritischer Begriff verstanden, um eine Strömung des Feminismus zu kritisieren, die aus einer privilegierten Position spricht, handelt und denkt. Unserem Verständnis nach ist es demnach unabdingbar, die eigene Perspektive kritisch zu hinterfragen.

Bereswill, M. (2011). Intersektionalität. In: G. Ehlert, H. Funk, G. Steckling (Hg.), Wörterbuch Soziale Arbeit und Geschlecht. Weinheim & München: Juventa Verlag. S. 211-212.

hooks, bell (1982). Schwarze Frauen* und Feminismus. In: Natasha A. Kelly (Hg.), Schwarzer Feminismus. Grundlagentexte. Münster: UNRAST-Verlag, S. 62-105.

Kelly, Natasha A. (2019). Weil wir weitaus mehr als nur >Frauen< sind! Eine Einleitung. In: Natasha A. Kelly (Hg.), Schwarzer Feminismus. Grundlagentexte. Münster: UNRAST-Verlag. S. 7-14.

Queerfeminismus

Das Wort Queer stammt ursprünglich aus dem englischen und bedeutet “seltsam”, “sonderbar”, von der (heterosexuellen) Norm abweichend. In den 1970er und 1980er Jahren, im Zuge der Act-Up-Bewegung – während der Aidskrise – gelingt es den Aktivist*innen den Begriff Queer in eine positive Bewertung umzulenken. Sodass heute, mit dem Begriff Queer eine widerständige Praxis gegen das „Normale und Normalisierungspraxen“ beschrieben wird.

Queer ist ein Sammelbegriff für alle sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten, die vom heteronormativen Standard abweichen. Er wird häufig als inklusive Selbstbezeichnung von Menschen der LGBTQIA*-Community verwendet. Queer beschreibt ein offenes, flexibles Konzept: Es bezeichnet Menschen, die sich nicht ausschließlich als heterosexuell oder cis-gender (also mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmend) verstehen. Dazu können Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, inter, nicht-binäre, a_sexuelle oder a_romantische Personen gehören – ebenso wie alle anderen, die sich außerhalb klassischer Geschlechter- oder Beziehungsnormen bewegen. Dabei gibt es keine festen Regeln, wer sich als queer bezeichnen kann; der Begriff lebt von Vielfalt und individueller Selbstdefinition.

So steht „queer“ für einige zusätzlich als kritische Haltung, die gesellschaftliche Normen und Machtstrukturen hinterfragt, insbesondere solche, die Geschlecht und Sexualität betreffen. Queer zielt darauf ab, starre Kategorien aufzubrechen und eine breitere Vielfalt von Identitäten und Ausdrucksformen anzuerkennen und zu unterstützen.

Somit ist eine queersensible Haltung aller Menschen entscheidend, weil der Umgang mit Körpern und das Respektieren von Wünschen einen Einfluss auf die Gesundheit, die Entwicklung und den Umgang mit anderen Menschen hat. Eine queersensible Haltung wirkt Diskriminierung entgegen und erfordert hierfür Empathie, Sensibilität und Mitgefühl sowie die Anerkennung jeder Person als Expert*in für sich selbst.

Queerfeministische Theorie ist eine Strömung des Feminismus, die in den 1990er Jahren laut wurde. Eine zentrale Vertreterin dieser Theorie ist Judith Butler, welche Geschlecht als soziale Konstruktion der Wirklichkeit beschreibt und folgerichtig für einen Wandel von Zweigeschlechtlichkeit zur Vielgeschlechtlichkeit plädiert. Mit dieser theoretischen Brille werden Gleichheit und Differenz nichtig und stattdessen wird angestrebt, Geschlecht in ihrer sozialen und biologischen Bedeutung aufzulösen. Demnach richtet sich die queerfeministische Theorie gegen Heteronormativität und binäre Geschlechterteilung.

Wallner, C. (2011). Feminismus. In: G. Ehlert, H. Funk, G. Steckling (Hg.), Wörterbuch Soziale Arbeit und Geschlecht. Weinheim & München: Juventa Verlag, S. 132-135.

Queer: Was bedeutet es und wer ist es? | Divers Magazin

do Mar Castro Varela, M. (2011). Queer. In: G. Ehlert, H. Funk, G. Steckling (Hg.), Wörterbuch Soziale Arbeit und Geschlecht. Weinheim & München: Juventa Verlag, S. 340-341.

Frauen und queere Menschen auf der Flucht

Etwa 49 Prozent% aller vertriebenen Menschen sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen erleben auf der Flucht zusätzliche Formen von Gewalt, Ausbeutung oder Diskriminierung.

Für queere Menschen gibt es bislang keine belastbaren globalen Statistiken. Dieses Fehlen an Daten zeigt, dass ihre Lebensrealitäten im internationalen Flüchtlingsschutz oft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ohne Daten fehlt nicht nur Sichtbarkeit, sondern auch gezielte Finanzierungen und Schutzmaßnahmen, um auf ihre besonderen Risiken – wie sexualisierte Gewalt, gesellschaftliche Ausgrenzung oder strafrechtliche Verfolgung in Herkunfts- und Aufnahmeländern – angemessen reagieren zu können.

Figures at a glance | UNHCR US.

Gender Thematic Page | Migration data portal

Geschlechts- und genderspezifische Fluchtursachen

Neben allgemeinen Fluchtursachen wie Krieg, Umweltkatastrophen oder politischer Verfolgung erleben Frauen und queere Menschen häufig zusätzliche Gründe zur Flucht, die mit ihrem Geschlecht, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer sexuellen Orientierung zusammenhängen. Sie sind oft von Gewalt, Diskriminierung und Verfolgung betroffen und sehen keine andere Möglichkeit, als ihre Region zu verlassen.

Diskriminierung und strukturelle Ungleichheit führen in besonders patriarchal geprägten Gesellschaften dazu, dass Frauen und queere Menschen weniger Zugang zu Bildung, Arbeit, Geld und Gesundheitsversorgung haben. Dadurch sind sie stärker von Armut betroffen und verfügen über wenigergeringere Möglichkeiten, sich vor Gewalt und Unterdrückung zu schützen.

In vielen Ländern verstärken bewaffnete Konflikte, politische Krisen und Instabilität das Risiko geschlechts- und genderspezifischer Gewalt erheblich. Besonders Frauen verlieren in solchen Situationen oft den Zugang zu Ressourcen wie Einkommen und Bildung und werden dadurch wirtschaftlich und sozial abhängiger von Männern. Dies führt häufig zu einem Anstieg häuslicher und sexualisierter Gewalt; zu Zwangsprostitution und zu Zwangsverheiratungen als vermeintlichem „Schutz“ für Mädchen sowie zu Vergewaltigungen, die gezielt als Kriegsstrategie eingesetzt werden.

Zudem führt die Zerstörung sozialer Netzwerke und Hilfsstrukturen infolge von Konflikten oder politischen Agenden dazu, dass insbesondere Frauen und queere Menschen den Zugang zu Unterstützungsangeboten verlieren. Ohne diesegesellschaftliche Hilfsstrukturen, wie beispielsweise Frauenhäuser, steigt ihr Risiko, Opfer von Unterdrückung, Ausbeutung und Gewalt zu werden.

Auch Praktiken wie female genital mutilation (FGM/C), Witwenverbrennungen und Femizide zwingen viele Betroffene dazu die Flucht zu ergreifen, um ihr Leben zu retten.

Queere Menschen fliehen zudem vor Anfeindungen, strafrechtlicher Verfolgung, gesellschaftlicher Ausgrenzung oder sogar Todesdrohungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. In über 60 Ländern weltweit ist Homosexualität weiterhin kriminalisiert, in einigen Staaten droht sogar die Todesstrafe.

Geschlechts- und genderspezifische Fluchtursachen sind daher kein Randphänomen, sondern Ausdruck tief verwurzelter gesellschaftlicher Ungleichheiten und patriarchaler Machtstrukturen. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, muss humanitäre Hilfe die besonderen Bedürfnisse von Frauen und queeren Menschen gezielt berücksichtigen und sichere Räume („Safer Spaces“) schaffen, in denen sie Schutz, Unterstützung und Selbstbestimmung erfahren können.

Im Jahr 2020 stellten rund 43.000 Frauen und Mädchen Asylerstanträge in Deutschland, überwiegend aus Ländern mit besonders starken patriarchalen Strukturen und einem hohen Gewaltpotenzial gegenüber Frauen und LSBTIQ+ -Personen.

Geschlechtsspezifische Verfolgung gilt mittlerweile als legitimer Fluchtgrund, doch in der Praxis erhalten betroffene Personen häufig nur unzureichenden Schutz, da viele sich nicht ausreichend über ihre Rechte im Asylverfahren bewusst sind oder Schwierigkeiten haben, diese durchzusetzen.

FLINTA* und queere Schutzsuchende auf der Flucht – #solidaritywithoutborders

Why Women Flee

Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet jede Form von Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität richtet. Besonders betroffen sind Frauen, Mädchen, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen, die patriarchalen Normen oder einem binären Geschlechterverständnis nicht entsprechen. Diese Gewalt wurzelt in ungleichen Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern und dient der Aufrechterhaltung patriarchaler Strukturen. Sie kann körperliche, psychische, sexualisierte, soziale oder wirtschaftliche Formen annehmen und tritt in allen Lebensbereichen auf – im privaten Umfeld, im öffentlichen Raum, in Institutionen und auch im digitalen Raum.

Die Istanbul-Konvention von 2011 erkennt geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung an und verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen, zur Prävention und zur Strafverfolgung der Täter*innen umzusetzen. Sie benennt unter anderem häusliche und partnerschaftliche Gewalt, Stalking, sexualisierte Gewalt und Belästigung, Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Menschenhandel, Zwangsehe, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation sowie sogenannte „Gewalt im Namen der Ehre“ als Formen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft Menschen aller Altersgruppen, sozialen Milieus und Herkunftskontexte, doch bestimmte Gruppen sind besonders gefährdet. Dazu zählen Frauen mit Behinderungen, deren Zugang zu Schutz oft erschwert ist, geflüchtete Frauen, die sowohl auf der Flucht als auch im Aufnahmeland einem hohen Risiko ausgesetzt sind, Sexarbeiterinnen, die häufig Stigmatisierung und institutionelle Gewalt erfahren, sowie trans, inter* und nicht-binäre Personen, die besonders häufig Ziel von Hass und Belästigung sind. Weiterhin ist Geschlechtsspezifische Gewalt eine Gewaltform, die häufig als Mittel in der Kriegsführung eingesetzt wird.

Geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt stellen eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar, die besonders Frauen, Kinder und LSBTIQ+-Personen betreffen. Geschlechtsspezifische Gewalt Sie ist eine zentrale Hürde für Gleichberechtigung, Freiheit und Selbstbestimmung. Ihre Bekämpfung erfordert das konsequente Abbauen gesellschaftlicher Machtungleichheiten und das Schaffen von Bedingungen, die allen Menschen ein Leben frei von Gewalt, Diskriminierung und Angst ermöglichen.

Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen – UN Women Deutschland

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/geschlechtsspezifische-gewalt-in-deutschland-was-die-daten-ans-licht-bringen

Femizid

Femizid bezeichnet die Tötung einer Frau oder eines Mädchens aufgrund ihres Geschlechts. Der Begriff macht deutlich, dass diese Form der Gewalt kein Einzelfall ist, sondern Ausdruck struktureller und patriarchaler Machtverhältnisse. Femizide werden häufig im Kontext von häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt begangen, die durch Kontrolle, Besitzansprüche, Drohungen und Machtungleichheit geprägt sind.

Der Begriff hebt den Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischer Gewalt und der Tötung von Frauen hervor und kritisiert gesellschaftliche und institutionelle Strukturen, die solche Taten begünstigen oder unzureichend sanktionieren. Femizid bezeichnet daher nicht nur den Akt der Tötung selbst, sondern auch die kulturellen, sozialen und rechtlichen Bedingungen, die Gewalt gegen Frauen ermöglichen und verharmlosen.

In Deutschland erfährt alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt, und im Jahr 2023 wurden 360 Frauen Opfer eines Femizids – meist durch (ehemalige) Partner, die ihre Macht und Kontrolle nicht aufgeben wollten.

Femizide sind somit nicht nur individuelle Verbrechen, sondern ein gesellschaftliches Problem, das tief in patriarchalen Strukturen, Geschlechterungleichheit und fehlender Strafverfolgung verwurzelt ist. Ihre Benennung ist ein politischer Akt, der Unsichtbares sichtbar macht und auf die Notwendigkeit umfassender Schutz-, Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen hinweist.

Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen – UN Women Deutschland

Feminizid

Feminizid geht über den individuellen Femizid hinaus und bezieht sich auf den strukturellen Kontext solcher Taten. Der Begriff beschreibt nicht nur die Tötung von Frauen, sondern auch das systematische Versagen von Staat und Gesellschaft, solche Verbrechen zu verhindern oder angemessen zu bestrafen. Er macht auf institutionelle Straflosigkeit, mangelnde Schutzmaßnahmen und tief verwurzelte geschlechtsspezifische Diskriminierung aufmerksam.

Herausforderungen für Frauen und queere Menschen während der Flucht

Frauen, Lesben, inter-, nicht-binäre, trans- und agender Personen (FLINTA) sind auf der Flucht häufig Mehrfachbelastungen ausgesetzt, die ihre Situation besonders prekär machen. Neben der allgemeinen Belastung durch die Fluchterfahrung selbst erleben sie zusätzlich Diskriminierung, Sexismus, Gewalt und einen Mangel an Schutzräumen und geschlechtsspezifischer Unterstützung.

In vielen Geflüchtetenunterkünften leben Menschen unter schwierigen Bedingungen. Die Camps sind meist provisorisch eingerichtet, oft von Zäunen umgeben und durch bewachte Eingänge gesichert. Zunehmend wird der Zugang für NGOs eingeschränkt, während viele Menschen Monate oder sogar Jahre in diesen Unterkünften verbringen müssen. Die Lebensbedingungen sind von Abhängigkeit, Unsicherheit und Perspektivlosigkeit geprägt – der Ausnahmezustand wird zum Alltag. Die Bewohner*innen verlieren einen Großteil ihrer Handlungsfreiheit, die Camps sind von der Gesellschaft isoliert, und das Warten auf Asylverfahren oder Hilfe bestimmt das Leben.

Durch die Abschottung der Camps bleiben die Lebensrealitäten von FLINTA-Personen für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar. Es fehlen Daten, Aufmerksamkeit und Schutzmaßnahmen, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Viele Camps bieten keine sicheren Räume, sodass Kämpfe, Drogenmissbrauch und sexuelle Übergriffe häufig vorkommen. Schlechte hygienische Bedingungen, mangelnde medizinische Versorgung und fehlende Privatsphäre verschärfen die Situation zusätzlich. Amnesty International berichtete, dass weiblich gelesene Geflüchtete die Camps häufig als „inhuman“ beschreiben.

Besonders gravierend ist das hohe Risiko sexualisierter und physischer Gewalt. In patriarchal strukturierten Camps mit instabilen sozialen Verhältnissen sind weiblich gelesene Personen besonders gefährdet. Die beengten Wohnbedingungen und der Mangel an Schutzräumen führen dazu, dass viele sich aus Angst nicht frei bewegen können. Häufig geben sich Frauen auf der Flucht als Ehefrauen oder Verwandte anderer Männer aus, um sich besser zu schützen. Laut Berichten ereigneten sich allein in griechischen Camps 2018 rund 30 Prozent aller geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen erst nach der Ankunft. Viele Fälle werden aus Angst vor Stigmatisierung oder Polizeiübergriffen gar nicht gemeldet, während Behörden und Camp-Management die Problematik oft ignorieren.

Ein weiteres gravierendes Problem stellt die Gefahr durch Sanitäranlagen dar. In vielen Lagern gibt es nicht ausreichend sanitäre Einrichtungen, wodurch ihre Ausrichtung spezifische Vulnerabilitäten hervorbringt. So kommt es beispielsweise durch Sammelduschen, die für alle Geschlechter zugänglich sind, schneller zu sexualisierter und physischer Gewalt. Hinzu kommt, dass sich diese meist in weiter Entfernung zu den Wohnbereichen befinden. Frauen berichten davon, beim Duschen beobachtet zu werden oder sich nachts nicht auf die Toilette zu trauen. Einige nutzen Flaschen oder Windeln, um Übergriffe zu vermeiden. Der Mangel an Menstruationsprodukten und an geschützten Orten, um diese zu wechseln, beeinträchtigt zusätzlich die Gesundheit und Würde der Betroffenen. Besonders trans Frauen* erleben Diskriminierung, wenn ihnen der Zugang zu Frauen-Toiletten verwehrt wird. Für sichtbare trans*, inter* oder nicht-binäre Personen kann eine Geschlechtertrennung von Sanitäranlagen in „Mann“ und „Frau“, das Duschen, lebensgefährlich machen.

Auch im Bereich der Care-Arbeit tragen FLINTA-Personen eine überproportionale Last. Etwa die Hälfte der Frauen flüchten mit Kindern und übernehmen weiterhin die Hauptverantwortung für Pflege- und Reproduktionsarbeit. Das bedeutet mehr Verantwortung, höhere finanzielle Belastung und weniger Flexibilität. Für Familien bereitgestellte Ressourcen sind an die Vorstellungen von „Vater, Mutter, Kind“ geknüpft. Dadurch werden alleinerziehende Mütter mit Kindern, Gef in Begleitung von kranken und/oder alten Angehörigen sowie queere Familien von diesen Ressourcen ausgeschlossen. Für Queers kann es eine notwendige Überlebensstrategie sein, ungeoutet zu flüchten. Zum Beispiel können eine lesbische Frau und ein schwuler Mann zusammen als vermeintliches Paar flüchten. Im Asylverfahren kann ihnen dies zum Verhängnis werden. Die Verfahren scheitern oftmals daran, dass die Identität queerer Menschen als unglaubwürdig dargestellt wird. Ein Outing vor Behörden kann Queers zudem Gewalt und Diskriminierung durch Beamt*innen und Sicherheitspersonal aussetzen oder (re-)traumatisierend sein.

Durch die enorme Überbelastung der Lager ist die Wasser- und Lebensmittelversorgung in den Lagern oft katastrophal. Wasserausgabestellen befinden sich oft am Rande der Lager, wodurch Frauen und Queers dazu gezwungen sind, potentielle Schutzräume, die sie sich aufgebaut haben, zu verlassen. Auf dem langen Weg ist die Gefahr von z.B. queerfeindlicher und sexualisierter Gewalt groß. Die Lebensmittel sind oft knapp, abgelaufen oder von schlechter Qualität, was zu gesundheitlichen Problemen führt. Mütter erhalten Babynahrung meist nur bis zum sechsten Lebensmonat ihrer Kinder, was sie zusätzlich finanziell belastet. Dadurch kommen Frauen, Mädchen und Queers an noch weniger Wasser und Lebensmittel.

Auch die medizinische Versorgung reicht in den meisten Camps nicht aus. Es gibt es einen hohen, ungedeckten Bedarf an medizinischer Versorgung. Infekte und parasitäre Krankheiten breiten sich aufgrund der miserablen Sanitäranlagen schnell aus. Chronische und akute Krankheiten, beispielsweise vaginale Beschwerden, werden teilweise Monate bis jahrelang nicht behandelt. Schwangerschaftsvor- und Nachsorge fehlt oft komplett. So stellen Schwangerschaft und Stillzeit zusätzliche Herausforderungen dar. Außerdem mangelt es an Hygieneprodukten, sowie an weiblichen Ärztinnen und Dolmetscherinnen, was für viele FLINTA erhebliche Barrieren schafft. Die Regierungen verlassen sich weitgehend auf NGOs, während der Zugang zu Verhütungsmitteln oder Hormonen für trans Personen* stark eingeschränkt ist. Für trans* Personen, die eine Hormontherapie machen oder machen wollen, kann dies bedeuten, dass sie verstärkt unter Geschlechtsdysphorie leiden, was mitunter lebensgefährlich sein kann. Psychische Erkrankungen nehmen mit der Dauer des Aufenthalts zu, werden jedoch kaum behandelt.

Insgesamt zeigt sich, dass die Situation von FLINTA auf der Flucht durch strukturelle patriarchale Machtverhältnisse, Mangel an Ressourcen, Selbstbestimmung und geschützten Räumen geprägt ist. FLINTA sind nicht aufgrund ihres Geschlechts, Genders oder ihrer sexuellen Orientierung von Natur aus vulnerabel – sie werden durch die Bedingungen der Flucht und der Camps dazu gemacht. Eine feministische und solidarische Perspektive auf Flucht bedeutet daher, diese strukturellen Ungleichheiten sichtbar zu machen, gezielt zu bekämpfen und sichere Räume zu schaffen, in denen alle Menschen Schutz, Würde und Selbstbestimmung erfahren können.

Frauen und queere Personen sind weltweit strukturell benachteiligt, unterdrückt, sowie der Gefahr von geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Für viele Betroffene ist die Flucht vor geschlechtsspezifischer Gewalt der einzige Ausweg, wobei sie auch auf der Flucht und in den Aufnahmeländern, aufgrund ihrer nachteiligen Stellung in patriarchalen Gesellschaftsstrukturen, weiterhin Gefahr laufen, Opfer von Gewalt und Diskriminierung zu werden.

So sind Flinta auf der Flucht einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Betroffene von physischer und sexualisierter Gewalt zu werden. Dies kann unter anderem damit zusammenhängen, dass die Gewaltbereitschaft in instabilen sozialen und gesellschaftlichen Strukturen zunimmt. Mit enormen Folgen für Betroffene. So kann das Überleben von geschlechtsspezifischer Gewalt zu psychischen Langzeitfolgen führen, wie etwa einer posttraumatischen Belastungsstörung.

https://blindspots.support/flinta-und-queere-schutzsuchende-auf-der-flucht/

Safer Spaces

In gewaltvollen Strukturen gab es schon immer Menschen, die sich sichere Räume geschaffen haben. Angestoßen von queeren und Schwarzen Aktivist*innen und queerem und Schwarzem Aktivismus werden diese, seit einiger Zeit auch Safe Space oder Safer Space genannt. Ein Space/Raum wird dabei immer durch das Handeln von Menschen und deren Beziehungen miteinander gestaltet. Safer Spaces sind Räume der Fürsorge und der gelebten Solidarität. Hier werden Rückzug, Schutz und gemeinschaftlicher Austausch geschaffen. Ein Ziel kann sein, Erfahrungen nicht als individuelle, sondern als geteilte sichtbar zu machen. Daraus können individuelle und kollektive Selbstermächtigung und Handlungsfähigkeit, Alltagsbewältigung und politische Organisierung entstehen. Safer Spaces können so Orte der politischen und strukturellen Veränderung sein.

Safer Space anstatt Safe Space betont, dass der Raum zwar sicherer, aber nicht vollkommen sicher sein kann. Auch in einem Safer Space kann es zu Benachteiligung kommen. Zum Beispiel kann es passieren, dass in einem Safer Space, der für alle Frauen ausgeschrieben ist, die Erfahrungen von trans* Frauen und Schwarzen Frauen vernachlässigt werden.

Es gibt kein festes Rezept für Safer Spaces. Safer Spaces sind immer unterschiedlich und wandeln sich, abhängig davon, wie die Menschen den Raum aktiv gestalten. Safer Spaces sollten möglichst von allen Teilnehmenden zusammen gestaltet werden. Menschen schaffen sich den Raum, um sich vor Gewalt und Diskriminierung zu schützen. Privilegierte Personengruppen werden ausgeschlossen. Obwohl Safer Spaces Unterschiede herausheben, können sie auch ein Aushandlungsort für (neue) soziale Normen sein.

Bei ROSA sind wir uns darüber bewusst, dass es auch in unseren safe spaces zu Benachteiligungen kommen kann. Dennoch haben wir uns für das Wording safe space statt safer spaces entschieden, da der safe space die zu erreichende Utopie ist: ein Ort an dem sich alle sicher fühlen können.

Safer Spaces bei ROSA

ROSA stellt in Griechenland und Deutschland Safer Spaces bereit, die sich an die Umstände und Belastungen von Frauen auf der Flucht richten und einen geschützten Raum für Empowerment bieten. In Griechenland wird das Angebot von Safer Spaces momentan an den Geflüchtetenunterkünften Ritsona, Malakasa und Thiva bereitgestellt, welche nördlich von Athen auf dem griechischen Festland liegen und jeweils zwischen 500 und 2500 Bewohner*innen haben.

Die Säulen unserer Safer Spaces lassen sich in kurzfristige und langfristige Ziele einteilen. Als kurzfristige Ziele lassen sich folgende benennen: Mobilität; für Rosa ist es ein wichtiger Baustein, mobil zu sein, um möglichst viele Menschen zu erreichen und möglichst anpassungsfähig zu bleiben. Ein weiteres kurzfristiges Ziel ist es Menschen auf der Flucht_Migration medizinische Hilfe anzubieten. Dafür bietet Rosa in den safer spaces Vorsorge, Beratung und Überweisung zu medizinischen Spezialist*innen. Des Weiteren sind Gesprächskreise eine Säule der Safer Spaces, die zum Austausch von Erfahrungen dienen können. Dadurch kann ein Raum für individuellen Austausch eröffnet werden, mit dem Ziel, individuelle Erfahrungen als Geteilte sichtbar zu machen und damit individuelle und kollektive Selbstermächtigung und Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Weiterhin ist es Rosa ein Anliegen, Sport und Workshopangebote anzubieten, um ein Umfeld für Empowerment und Stressabbau zu schaffen, die in langfristiger Perspektive Tools zur Vorbeugung von psychischen und physischen Erkrankungen anbieten. Empowerment kann zur Erlangung von Handlungsmacht beitragen und dazu führen, sich besser für eigene Bedürfnisse einzusetzen und gegen Diskriminierungen wehren zu können. Empowerment setzt voraus, dass Erlebnisse der Handlungsunfähigkeit und Unterdrückung verarbeitet werden. Dafür muss es sichere Orte (Safer Spaces) geben. Es ist uns ein Anliegen, Flucht_Migrant*innen bei der Projektplanung und -umsetzung einzubeziehen und einen Raum zu schaffen für Austausch und Zusammenkommen von Flucht_Migrant*innen und Einheimischen. Mit Fokus in feministischer Solidarität, Austausch und Vernetzung auf Augenhöhe. Die Kinderbetreuung steht vordergründig im Licht, Frauen mit Kindern die Möglichkeit zu geben an Angeboten teilzunehmen. Bei Bedarf können wir Hygieneartikel ausgeben, wie beispielsweise Windeln, Menstruationsartikel oder Kondome. Demnach definieren sich die langfristigen Ziele von Rosa, in der direkten Unterstützung von Flucht_migrant*innen. Es ist uns ein Ziel safer spaces für Frauen und queere Personen an Unterkünften für Flucht_Migrant*innen weltweit zu schaffen. Durch langfristige Vernetzung und Zusammenarbeit mit Flucht_Migrant*innen ist es ein Ziel von uns, uns gemeinsam für eine inklusive, diskriminierungsfreie, feministische und geschlechtergerechte Gesellschaft einzusetzen. In einer langfristigen Perspektive sehen wir die Ziele unserer politischen Arbeit in der Bekämpfung von Fluchtursachen, wie Menschenrechtsverletzungen, (genderspezifische) Gewalt und Klimawandel, Abschaffung von Grenzen und Einführung von Pass unabhängiger Freizügigkeit, sowie Abschaffung von Geschlechterungleichheit und dem Patriarchat!

Medizin und Flucht

Medizinische Versorgung in Camps in Griechenland

Die medizinische Versorgung in den Camps in Griechenland ist nach wie vor katastrophal und unzureichend. Besonders häufig sind Erkrankungen wie Atemwegs- und gastrointestinale Infekte, die in den überfüllten Camps schnell verbreitet werden. Auch Hautläsionen, chronische Rückenschmerzen, stressbedingter Haarausfall und gynäkologische Probleme, wie vaginale Infektionen, sind häufige Beschwerden.

In vielen Camps sind Ärzt*innen nur einmal pro Woche vor Ort, sodass nicht alle Patient*innen behandelt werden können. Dadurch entstehen lange Warteschlangen und eine Verzögerung der notwendigen medizinischen Versorgung.

Eine weitere Problematik ist, dass verschriebene Medikamente häufig nicht erhältlich sind, da diese selbst bezahlt werden müssen und dadurch entweder zu teuer sind oder schlichtweg nicht zur Verfügung stehen. Es gibt Berichte über mangelnde Versorgung mit grundlegenden Medikamenten wie Schmerzmitteln, Antibiotika oder Medikamenten für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Asthma. Der Mangel an Medikamenten führt dazu, dass viele Patient*innen mit gesundheitlichen Problemen, die langfristige Medikation benötigen, nicht adäquat versorgt werden können. Dies betrifft auch die Weitervermittlung an Fachärzt*innen, die oft mit hohen Transportkosten und sprachlichen Barrieren verbunden sind.

Trotz der Bemühungen der medizinischen NGOs, wie z.B. Ärzte ohne Grenzen und Medical Volunteers International, bleibt die Situation schwierig. Ihre Bemühung die Geflüchteten in das öffentliche Gesundheitssystem zu integrieren, gestaltet sich als große Herausforderung, da Transportkosten, sprachliche Barrieren und struktureller Rassismus den Zugang zum griechischen Gesundheitssystem erheblich erschweren.

Prekäre Lebenssituation führt zu Gesundheitsgefährdung: nicht funktionierende Heizungen, Schimmel an den Wänden, Überbelegung begünstigt die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, verschärft psychische Belastungen und führt zu sozialen Spannungen und Konflikten
Ärzte ohne Grenzen ziehen sich wegen fehlender Finanzierung und Genehmigung immer mehr aus den Camps um Athen zurück
Auch die Anbindung der Geflüchteten an das öffentliche Gesundheitssystem bleibt ein ungelöstes Problem. Die hohen Kosten für Transport und Medikamente belasten viele Menschen zusätzlich und führen dazu, dass sie die nötige Behandlung nicht in Anspruch nehmen können.

Auch die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Bekleidung ist mangelhaft. In vielen Camps reichen die Lebensmittelportionen nicht aus, um die täglichen Kalorienbedürfnisse der Geflüchteten zu decken. Die angebotenen Mahlzeiten sind häufig eintönig und wenig nahrhaft, manchmal sogar verschimmelt, was zu einer Verschlechterung der Ernährungszustände führt. Zudem gibt es in vielen Camps keine Verteilung von wintertauglicher Kleidung, was insbesondere in den kalten Monaten eine große Herausforderung darstellt. Auch bei der sanitären Versorgung besteht ein akuter Mangel: Es gibt oft nur wenige Duschen und Toiletten, die in schlechtem Zustand sind und nicht regelmäßig gereinigt werden. Dies führt zu unhygienischen Bedingungen, die Krankheiten und Infektionen begünstigen.

Ein weiteres gravierendes Problem sind die fehlenden oder unzureichend gesicherten sanitären Anlagen. Die Duschen und Toiletten sind nicht nur oft überfüllt, sondern auch unhygienisch, da die Reinigung nicht regelmäßig genug erfolgt und es an privater und sicherer Nutzung mangelt. In vielen Camps gibt es keine Trennung zwischen den Geschlechtern, was vor allem für Frauen, queere Menschen und Kinder eine große Sicherheitslücke darstellt.

Medizinische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland

Aktuell (Stand 05/2026) ist die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden durch §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Asylsuchende erhalten in Deutschland nur eingeschränkte medizinische Versorgung bis zu 36 Monaten nach Ankunft in Deutschland.(Seit Februar 2024 wurde durch das “Rückführungsverbesserungsgesetz” der Zeitraum von 18 Monaten auf 36 Monate verlängert.

Das Recht auf Gesundheit – Verfassungs-und völkerrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtlich verpflichtet sich der Staat im Grundgesetz zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und zur Deckung eines gesundheitlichen Existenzminimums.

Völkerrechtlich thematisiert Artikel 25 “1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. „Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.” der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Gesundheit. Dies ist aber nicht rechtsverbindlich.

Rechtsverbindlich ist hingegen der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966. Artikel 12: (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an. (2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Maßnahmen a) zur Senkung der Zahl der Totgeburten und der Kindersterblichkeit sowie zur gesunden Entwicklung des Kindes; b) zur Verbesserung aller Aspekte der Umwelt- und der Arbeitshygiene; c) zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten; d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen.

Zugang zum Gesundheitssystem für Geflüchtete

Im Mai 2026 ist die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden durch §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Asylsuchende erhalten in Deutschland nur eingeschränkte medizinische Versorgung bis zu 36 Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland. Im Februar 2024 wurde durch das “Rückführungsverbesserungsgesetz” der Zeitraum von 18 Monaten auf 36 Monate verlängert.

Das AsylbLG betrifft Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, vollziehbar ausreisepflichtig sind, also Betroffene können jederzeit abgeschoben werden (in der Praxis oft Abschiebehaft) oder Menschen, die eine Duldung besitzen. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, da diese aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann (z.B. gesundheitliche Gründe). Ebenfalls leistungsberechtigt sind Menschen, die im Grundsatz Leistungen nach AsylbLG für die ersten 36 Monate des Aufenthalts auf dem Bundesgebiet erhalten. Der folgende Abschnitt bezieht sich auf den Zugang zum Gesundheitssystem nicht-illegalisierter Menschen, die vom AsylbLG betroffen sind.

Zusammenfassend heißt das, dass eine 36 Monatige Wartefrist mit eingeschränktem Leistungsniveau besteht, in der in der Regel z.B. keine Behandlung chronischer Erkrankungen gewährleistet ist. Die Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlung mit dem rechtsbindenden, oben aufgeführten Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist fragwürdig.

Eine wesentliche Verbesserung könnte hier die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende bringen durch einen vereinfachten oder umfassenderen Zugang zum Gesundheitssystem. Diese schafft Barrieren ab, umgeht unnötige Verzögerung medizinischer notwendiger Behandlungen und verringert die Diskriminierung und Stigmatisierung von Personen, die Zugang zu Gesundheitsversorgung über das AsylbLG haben. Ebenfalls erleichtert die Gesundheitskarte für Asylsuchende einheitliche Abrechnungsprozesse für Leistungserbringer und schafft unnötige Parallelstrukturen in Sozialbehörden ab.

Aktuell ist die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete (eGK) in sechs Ländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen, Schleswig-Holstein) flächendeckend eingeführt, sowie auch vereinzelt in drei weiteren Ländern in einzelnen Kommunen und/oder Landkreisen. Das heißt konkret, dass Menschen im AsylbLG eine Karte erhalten, die ähnlich einer Krankenkassenkarte ist. Mit dieser kann sich in Praxen vorgestellt werden. Die Abrechnung erfolgt dann über die Krankenkassen, die dann mit Kommunen und Ländern in Kontakt stehen. Diese erstatten dann den Krankenkassen die Behandlungs- und Verwaltungskosten.

In den anderen Bundesländern bestehen weiterhin Behandlungsscheine. Diese müssen in der Regel vor jedem Ärzt*innenbesuch bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Konkret, beinhaltet das, alle drei Monate einen Behandlungsschein (nur drei Monate lang gültig) von der Sachbearbeiter*in im Sozialamt oder von der Erstaufnahmeeinrichtung ausgestellt zu bekommen. Die zweite Möglichkeit ist es die Abholung des Behandlungsschein vor den individuellen Praxisbesuchen. Die dritte Version ist, dass die Ärzt*innen, die den Behandlungstermin vergeben, einen Behandlungsschein beim Landratsamt anfordern. Dort prüfen Ärtz*innen, ob die Behandlung über die akute Grundversorgung hinausgeht. Hierbei variiert der Ablauf in Städten und Kommunen.

Da die Behörde den konkreten Handlungsumfang festlegt, kann dieser bestimmte Praxen und konkrete Leistungseinschränkungen vorgeben. Verschriebene Medikamente müssen selbst abgeholt werden in der Apotheke. Bei Physiotherapie, bestimmten Hilfsmitteln und Krankenhausaufenthalten muss vorher das Sozialamt diese genehmigen. Dies bedeutet, dass lediglich in einem Notfall keine vorherige Zustimmung des Sozialamtes notwendig ist. Dieses System diskriminiert, stigmatisiert und gefährdet nachhaltig die Gesundheitsversorgung Asylsuchender. Des Weiteren führt das aktuell vorgesehene Modell immer noch zur Ungleichbehandlung.

Illegalisierten Menschen steht laut AsylbLG eine Basis-Grundversorgung zu. Faktisch ist die Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung meist nicht realisierbar. Da die Leistungen wie auch für Asylsuchende erst beim Sozialamt beantragt werden müssen, was dann zu einer Übermittlung der Daten führt, da das Sozialamt der Übermittlungspflicht unterliegt, führt das zur Kenntnis der Ausländerbehörde über die Illegalisierung. Ist also nicht anonym und kann deswegen nicht in Anspruch genommen werden.

In medizinischen Notfällen werden illegalisierte Menschen idealerweise direkt behandelt und bleiben anonym. Die Anonymität kann gewahrt werden. Das Krankenhaus wendet sich hierbei an das Sozialamt und dieses ist dem verlängerten Geheimschutz unterlegen, also darf dieses Daten nicht an die Ausländerbehörde weiterleiten. Erschreckenderweise behandeln Krankenhäuser nicht immer illegalisierte Menschen in Notfällen. Unter anderem, da es Probleme bei der Übernahme von hohen Behandlungskosten und deren Anforderungen gibt. Nichtsdestotrotz muss nicht nur im Notfall eine Behandlung gewährleistet sein, sondern es sollte ein flächendeckender, vollständiger Zugang zum Gesundheitssystem bestehen für alle!

Ein Versuch dieser ist vorhanden mit Projekten um den anonymen Behandlungsschein. Dieser ermöglicht Zugang zum Gesundheitssystem und wird zum Teil noch als Pilotprojekt umgesetzt und angewandt in Clearingstellen.

DIW Berlin, Louise Biddle (2026) https://www.diw.de/de/diw_01.c.897141.de/publikationen/wochenberichte/2024_12_4/verlaengerte_leistungseinschraenkungen_fuer_gefluechtete__ne___uer_gesundheit_____erhoffte_einsparungen_duerften_ausbleiben.html aufgerufen am 06.05.2026

Mediendienst Integration (2026) https://mediendienst-integration.de/bevoelkerung/illegalisierte-in-deutschland/gesundheitsversorgung-von-menschen-in-der-illegalitaet/ aufgerufen am 06.05.2026

Anonyme Behandlungsscheine und Clearingstellen (2026) https://anonymer-behandlungsschein.de/ aufgerufen am 06.05.2026

Weiterführende Informationen:

Das Recht auf Gesundheit – Verfassungs-und völkerrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtlich verpflichtet sich der Staat im Grundgesetz zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und zur Deckung eines gesundheitlichen Existenzminimums. Völkerrechtlich wird dies im Artikel 25 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte thematisiert. Zu beachten gilt jedoch, dass dies nicht rechtsverbindlich ist, weil es keine zentrale Durchsetzungsgewalt gibt und von der Anerkennung der Staaten abhängt. Rechtsverbindlich ist hingegen der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966. Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden durch §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. §4 umfasst die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Diese lauten wie folgt: (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung […] zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen […] und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.

Des Weiteren umfasst §6 sonstige Leistungen. Dies beinhaltet die Gewährung von Leistungen insbesondere, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Beispielsweise gehören dazu Bekleidungsbeihilfen, Schwangerschaftsbekleidung, Krankenkostzulage und eine Erstattung des Hausrates bei Bezug einer Privatwohnung. Artikel 2 von §6 umfasst hierbei die Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Versorgung oder sonstige Hilfe an Personen, die besondere Bedürfnisse haben. Dazu gehören beispielsweise unbbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, ein.

DIW-Grafik zu eingeschränkter Gesundheitsversorgung von Geflüchteten

Bölian, C., Trubeta, S. (2026): Elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende – Erkenntnisse aus einem Pilotprojekt im Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt Hrsg. Hochschule Magdeburg-Stendal und Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. — Abrufbar unter http://h2.de/kindheit-und-migration aufgerufen am 06.05.2026

medibueros.org (2026) https://medibueros.org/ aufgerufen am 06.05.2026

Handbuch-6-AsylbLG (2026) https://tacheles-sozialhilfe.de/files/Weisungen/AsylbLG/2022/Handbuch-6-AsylbLG.pdf aufgerufen am 06.05.2026

Asylum Info Germany (2026): https://asylum-info-germany.de/de/healthcareforrefugees aufgerufen am 06.05.2026

W2EU (2026) https://w2eu.info/en/countries/germany/medical aufgerufen am 06.05.2026

Basisinformationen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

Schwangere haben ein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch!

Dennoch sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche noch im Strafgesetzbuch in §218 und §219 geregelt. Der Abbruch kann straffrei nach eigener Entscheidung nach einer Bestätigung der Schwangerschaft stattfinden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die 14. Schwangerschaftswoche ist noch nicht erreicht. (12 Wochen nach Befruchtung)
  • Wahrnehmung einer Schwangerenkonfliktberatung inklusive Erhalt der Beratungsbescheinigung
  • Mindestens 3 Tage Abstand zwischen Beratung und Abbruch (frühester Abbruchtermin am 4. Tag nach der Beratung)
  • Beratung und Abbruch dürfen nicht von der gleichen Person durchgeführt werden
  • Medizinische Indikation oder kriminologische Indikation

Personen mit geringem oder keinem Einkommen können geseztliche Hilfe beim Schwangerschaftsabbruch beantragen, unabhängig von der Versicherungsform und dem Einkommen der Partner*in oder Eltern. Die Kostenübernahme muss vor dem Abbruch beantragt werden.

Es gibt in Deutschland die Möglichkeit eines medikamentösen und eines operativen Schwangerschaftsabbruches.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Eine sichere Methode bis zur 9. Schwangerschaftswoche (ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung). Dabei wird nach ärztlicher Untersuchung das Medikament Mifegyne mit dem Wirkstoff Mifepristone ausgehändigt. Dieser leitet den Abbruch ein durch die Blockierung des körpereigenen Progesterons. Ein Prostaglandinpräparat wird dann ein bis zwei Tage später eingenommen. Dieses Präparat verursacht eine menstruationsartige Blutung, die das Schwangerschaftsgewebe ausstößt. Die Symptome gleichen denen einer natürlichen Fehlgeburt. Dabei kann die Blutung unterschiedlich stark und lang sein. Wichtig ist, eine Ärzt*in aufzusuchen bei einer Blutung, die stärker ist als die eigene Periode. 41% der Schwangerschaftsabbrüche waren 2024 medikamentös mit Mifepriston. Dieser beinhaltet etwa 2-3 Praxisbesuche in etwa 14 Tagen.

Operativer Schwangerschaftsabbruch

Diese sichere Abtreibungsmethode erfolgt mit einer Vollnarkose oder einer örtlichen Betäubung. Eine etwa 5-10 minütige Methode ist hierbei die Absaugung (gebräuchlichste), dabei wird mit einem dünnen Röhrchen aus dem Uterus die Fruchtblase und die Schleimhaut abgesaugt. Zum Teil ist danach eine Ausschabung von Nöten, dabei werden mit chirurgischen Instrumenten die Fruchtblase und die Schleimhäute entfernt. Auch bei dieser Methode können Blutungen und Bauchschmerzen auftreten. Diese Methode wird zwischen der 10. und 14. Schwangerschaftswoche gewählt.

Profamilia (2025). Schwangerschaftsabbruch was sie wissen sollten – was sie beachten müssen. Frankfurt am Main https://www.profamilia.de/service/publikationen-und-broschueren/detail/schwangerschaftsabbruch-was-sie-wissen-muessen-was-sie-beachten-sollten aufgerufen:23.04.2026

Profamilia (2026) Abtreibungmethoden. https://awo-schwanger.de/schwangerschaftsabbruch/abtreibungsmethoden-abtreibung-ablauf/ aufgerufen am 23.04.2026

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für Geflüchtete

Die Kriminalisierung und die vielfachen Auflagen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch straffrei durchführen zu können, stellen eine zusätzliche Herausforderung für Geflüchtete und “illegalisierte” Schwangere dar. Auch die Stigmatisierung von Abtreibung führen zu unzureichendem Zugang an Informationen insbesondere für Menschen, die sich nicht oder wenig im Gesundheitssystem auskennen und unzureichende Deutschkenntnisse haben.

Die Menschenrechtsorgansiation Amnesty International berichtet, dass sich die Gesetze um Schwangerschaftsabbrüche und den Zugang dazu sich am stärksten auf die marginalisierten Gruppen auswirken und schreibt: ”Diese Gesetze und Richtlinien verstärken und verstetigen intersektionale Formen von Diskriminierung und wirken sich ganz unterschiedlich auf Menschen aus, die mit vielfältigen, sich gegenseitig verstärkenden Formen der Diskriminierung sowie mit zahlreichen Hindernissen bei der Ausübung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte konfrontiert sind”

Ein ausführlicher Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zum Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Europa untermauert die Position von ROSA:

Bereits marginalisierte Gruppen wie Menschen mit niedrigem Einkommen, Migrant*innen, Geflüchtete und LGBTIQ-Personen schadet die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches. Die Kriminalisierung steht weder im Einklang mit den Menschenrechten derjenigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, noch mit den Anbieter*innen solcher Leistungen, noch mit den Gegebenheiten der heutigen Schwangerschaftsabbruchversorgung, die sicher, wirksam und unbedenklich ist. Menschenrechtsinstitutionen haben festgestellt, dass eine Kriminalisierung zur Bereitstellung von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen minderer Qualität führt, mit mangelnder Registrierung und Nichtverfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente, darunter Mifepriston und Misoprostol, einhergeht, die Bereitstellung von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche behindert, die Ausbildung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen einschränkt und mit einem verzögerten und unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen verbunden ist. Dabei werden die offensichtlichen Ziele, nämlich den Schutz von Abtreibungswilligen vor unsicheren Abtreibungen oder die Verhinderung von Abtreibungen verfehlt. Unterdessen verbinden Gesundheitswissenschaftler die Entkriminalisierung im Allgemeinen mit einer Verringerung der Stigmatisierung, einer verbesserten Versorgungsqualität und einem besseren Zugang zu sicheren Abtreibungen.

Die zusätzlichen Umwege verursachen nicht nur einen Mehraufwand an Bürokratie, wie die Organisation von Sprachmittler*innen. Der Zugang zum Gesundheitssystem ist erschwert.

Das beinhaltet auch, dass in Gemeinschaftsunterkünften lebende Schwangere nur mit einem Behandlungsschein zu Ärzt*innen gehen können. Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, wohnen verpflichtend zu Beginn in einer Aufnahmeeinrichtung und dann in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Entscheidung über diesen Behandlungsschein liegt in diesem Fall nicht bei der betroffenen Person selbst (Siehe Text Zugang zum Gesundheitssystem). Diese Faktoren erschweren die Auflage, einen Schwangerschaftsabbruch im vorgeschriebenen Zeitrahmen in Deutschland zu erfüllen, immens.

Des Weiteren sind die Hürden für Schwangere ohne gültigen Aufenthaltstitel noch größer, da sie oftmals Angst haben, durch den Kontakt mit verschiedenen Einrichtungen gemeldet zu werden. Auch wenn dann der Zugang einmal besteht, ist das Gesundheitssystem noch lange nicht frei von Vorurteilen, Stigmata, Rassismus und Diskriminierung. Amnesty fordert, dass die europäischen Regierungen folgendes sicherstellen müssen: Schwangerschaftsabbrüche und die darauf folgende Nachsorge müssen allgemein zugänglich, verfügbar, akzeptabel, erschwinglich und von guter Qualität sein.

Schwangerschaftsabbrüche müssen in Zustimmung ohne Diskriminierung oder Zwang in Achtung der Rechte und Bedürfnisse, der Würde, der Privatsphäre, der Autonomie der schwangeren Person erfolgen. Dabei bedarf es besonderer Maßnahmen für die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Informationen und zu Schwangerschaftsabbrüchen für vulnerable Gruppen, die in Einbindung von Expert*innen aus marginalisierten Gemeinschaften und/oder der reproduktiven Gesundheit gestaltet werden sollten.

Die Zahl der Flüchtlinge steigt von Jahr zu Jahr, und etwa 25 % der Flüchtlinge sind im gebärfähigen Alter. Die Studie zu Abtreibungsrechten für Geflüchtete weltweit untersucht, wie sich der Flüchtlingsstatus auf den Zugang von Geflüchteten zu Schwangerschaftsabbrüchen auswirkt. Dabei wurden die Flüchtlingsbewegungen im Jahr 2022 sowie Daten zu den Abtreibungsgesetzen der einzelnen Länder analysiert, um Muster der erzwungenen Migration und damit verbundene Gesetzesänderungen zu identifizieren. Die Studienergebnisse weisen auf die Notwendigkeit eines erneuten Engagements hin, um sicherzustellen, dass Geflüchtete Zugang zum gesamten Spektrum an Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit haben, damit sie ihr Menschenrecht ausüben können, zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder sie haben möchten.

Amnesty International (2025) Wenn Rechte nicht für alle gelten: Der Kampf für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Europa. Berlin. https://www.amnesty.org/en/documents/eur01/0275/2025/de/ und https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/schwangerschaftsabbruch/europa-recht-auf-schwangerschaftsabbruch-ist-zunehmend-unter-druck?fullobjects=1&include_items=1&expand=translations aufgerufen: 23.04.2026

Amnesty International (2025) https://www.amnesty.org/en/documents/eur23/9544/2025/en/ aufgerufen: 23.04.2026

Erhardt-Ohren, Prata (2025) Abortion rights for refugees around the world: A scoping review and quantitative analysis of abortion laws and forced displacement in 2022. https://doi.org/10.1101/2025.01.16.25320653 www.medrxiv.org/content/10.1101/2025.01.16.25320653v1.full (aufgerufen: 23.04.2026)

Weiterführende Informationen:

FGM/C

Die Abkürzung FGM/C beschreibt female genitale mutilation and/or cutting zu deutsch „weibliche Genitalverstümmelung“.

Diese Begrifflichkeiten sollten je nach Bedürfnis der Betroffenen verwendet werden. Der Begriff FGM/C ist der medizinische Fachbegriff und fasst unterschiedliche Formen dieses Eingriffs zusammen. Betroffene können sich durch eine unabgesprochene Wortwahl viktimisiert fühlen. Personen mit FGM/C fühlen sich zum Teil nicht verstümmelt bzw. ist die individuelle Positionierung zur eigenen Betroffenheit sehr unterschiedlich.

In diesem Text wird FGM/C als medizinischer Überbegriff verwendet.

Der Begriff „weibliche Genitalverstümmelung“ bezieht sich auf alle Eingriffe, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder die weiblichen Geschlechtsorgane aus nichtmedizinischen Gründen verletzt werden.

FGM/C als geschlechtsspezifische Fluchtursache

Weltweit sind ungefähr 230 Millionen Frauen und genderdiverse Personen betroffen. FGM/C ist eine extreme geschlechtsspezifische Gewaltform und verletzt die Menschenrechte. FGM/C hat keinerlei medizinische Vorteile und wird meist im Kindesalter bis zu 15 Jahren ausgeübt.

Dieses Vorgehen ist eine Gewaltform, die in 4 Kategorien aufgeteilt wird. Die folgenden vier Kategorien sind in den Bildern erklärt.

Übersicht über vier Typen von FGM/C

Wen, C.,Y., Baity, M. (2023): The Hidden Cut. R-AGE Online verfügbar unter: https://www.rage.com.my/the-hidden-cut/ (abgerufen am: 01.07.2023).

Siehe Link hier Types of Fgm/c

Schemazeichnungen zu den FGM/C-Typen I und II
Schemazeichnungen zu den FGM/C-Typen III und IV

En-Nosse,M., Runge, I., von Saldern, C., Mürdter, E., Schmidt, N.C. (2022): Female Genital Muti-lation in Deutschland – erkennen und behandeln, Frauenheilkunde up2date 2022; 16 (4): 305–326.

Für potentielle zukünftige Betroffene ist es schwer bis kaum realisierbar FGM/C zu vermeiden. FGM/C abzuwenden, ist aufgrund vielschichtiger Strukturen kaum bis schwer möglich. Dies liegt unter anderem an der Altersgruppe, die von FGM/C betroffen ist, ebenso wie in der Tatsache, dass FGM/C in Verwandtenkreisen mit einer gut gemeinten Intention – der einer guten Zukunft – durchgeführt wird.

Gesundheitliche Folgen

FGM/C kann für betroffene Perosnen vielschichtige gesundheitliche und psychische Folgen haben und den Alltag (auf der Flucht) ein lebenlang erschweren. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf betroffene Personen lassen sich wie folgt in kurzfristige gesundheitliche Folgen, psychische und psychosomatische Folgen, sowie Subakute und chronisch somatisch Folgen unterteilen.

Kurzfristige gesundheitliche Folgen:

• Psychisches Akut-Trauma, Schockzustände durch Todesangst, extreme Schmerzen und unkontrollierbare Blutungen, Hämorrhagie, Anämie.

• Infektionen (Lokalinfektion von Harnwegen, Uterus und Eierstöcken, Allgemeininfektion, septischer Schock, HIV-Infektion, Tetanus, Gangrän), allg. Blutvergiftung kann zum Tod führen

• Probleme beim Wasserlassen (Urinretention, Ödem der Urethra, Dysurie)

• Verletzung benachbarter Organe (Urethra, Blase, Analsphinkter, Scheide, Bartholinische Drüsen), Frakturen (Femur, Clavicula, Humerus durch Festhalten)

Psychische, psychosomatische Folgen

• Schwerwiegendes körperliches und seelisches Trauma

• Posttraumatische Belastungsstörung, Angst, Depressionen und dissoziative Störungen, Störung des Essverhaltens, chronische Reizbarkeit

• Gefühle und Ängste können nur schwer ausgedrückt werden, Gefühl des Unvollständig seins

• Psychosomatische Störungen wie unspezifische Bauch-, Kopf- oder Rückenschmerzen,

Verspannungen

• Vertrauensverlust zu Bezugspersonen, Bindungsstörungen

• Sexualstörungen

• Partner*innenschaftskonflikte

Subakute und chronische somatische Folgen

• Verzögerte Wundheilung durch Infektion, Anämie, Unterernährung

• Aszendierende Infektionen (Urozystitis, Urethritis, Vaginitis)

• Sexualität/Menstruation gestört (Dyspareunie/Apareunie, Vaginalstenose, Infertilität/Sterilität, Dysmenorrhoe, Menorrhagie, chronische Vaginitis, Endometritis, Adnexitis)

• Vaginismus (Scheidenkrampf)

• chronische Schmerzen durch Nervenschädigungen

• Probleme beim Wasserlassen (rezidivierende Harnwegsinfektion, prolongiertes Wasserlassen,

Inkontinenz, Vaginalkristalle)

• Komplikationen des Narbengewebes (Abszessbildung wie Vulvovaginalabszesse,

Keloidbildung, Dermoidzysten, Neurinome, z.B. als Amputationsneurinom des Klitorisnervs)

• Harn- und Stuhlinkontinenz (Fisteln)

• Hämatokolpos, Pyokolpos

• Dauerhafte Hypersensibilität, chronische Vulvodynie

FGM/C in Deutschland

Aktuell leben im europäischen Raum ungefähr 600 000 Frauen und Mädchen, die von FGM/C betroffen sind. Laut Länderrisikoberechnung sind 190 000 Frauen und Mädchen im europäischen Raum von dem Risiko einer Genitalverstümmlung betroffen. Wobei die aktuelle Datenerfassung durch fehlendes Wissen erschwert wird – Fachpersonal, wie Hebammen werden nicht ausreichend geschult; die Forschung zu FGM/C ist unzureichend, was nicht zu letzt mit fehlender Bereitschaft zur Finanzierung von langfristigen Forschungsvorhaben zum Thema FGM/C zusammenhängt.

FGM/C im Asylverfahren

FGM/C zählt zu den geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen (§3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, i. V. m. § 3a Abs.2 Nr. 6 AsylG). Nach der Genfer Flüchtlingskonvention

(GFK) wird dieser als Verfolgung aufgrund der „Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe“ gefasst. FGM/C kann daher ein Anerkennungsgrund sein. Dies gilt insbesondere, wenn Mädchen und Frauen im Herkunftsland von FGM/C bedroht sind. Im deutschen Asylrecht werden geschlechtsspezifische Fluchtursachen erst seit dem Jahr 2005 explizit berücksichtigt, dazu gehört auch die Flucht vor FGM/C .

EIGE (2021) Estimation of girls at risk of female genital mutilation in the European Union: Den-mark, Spain, Luxembourg and Austria. Vilnius: European Institute for Gender Equality https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/mh0421125enn_002.pdf aufgerufen am 06.05.2026

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., AMBA (2022) Betroffenheit von FGM/C als Schutzgrunf – Was tun, wenn das BAMF einen Nachweis verlangt? https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a-Z/Asylverfahren/2022-03-24_factsheet_FGM_C.pdf aufgerufen am 06.05.2026

Der paritätische Gesamtverband (2026) Geschlechtssepzifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/geschlechtsspezifische-verfolgung-und-

durchsetzung-von-geschlechtsspezifischen-rechten-im-asylverfahren/ aufgerufen am 06.05.2026

Weiterführende Informationen

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. (2026) Informationen zum Besonderen Schutzbedarf im Asylverfahren https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/besondere-schutzbedarfe/ aufgerufen am 06.05.2026

WHO (2008) Eliminating female genital mutilation: an interagency statement https://www.who.int/publications/i/item/9789241596442 aufgerufen am 06.05.2026